Leistungsinhalte einer Kinderinvaliditätsversicherung
Die Art einer Kinderinvaliditätsversicherung ist in etwa vergleichbar mit der Absicherung der Berufsunfähigkeit bei Erwachsenen. Sie ist deswegen wichtig, da Kinder keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, hiermit soll also die Versorgungslücke geschlossen werden.
In Abgrenzung zu einer Kinderunfallversicherung wird eine Versicherungsleistung grundsätzlich fällig, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (Invalidisierung) festgestellt wurde, also unabhängig von der Ursache. Eingeschlossen sind demnach auch die langfristigen Folgen einer Erkrankung, die statistisch gesehen häufiger die Ursache ist für eine bleibende Behinderung als ein Unfall. Manche Unternehmen bieten die grundsätzliche Absicherung einer Invalidität auch als Zusatztarif zu einer Kinderunfallversicherung an.
Vertragsabschluss
Die Grundvoraussetzungen variieren je nach Versicherungsunternehmen. Häufig muss das Kind mindestens ein Jahr alt sein, die Obergrenze liegt im Schnitt zwischen 14 und 16 Jahren. Neben dem Alter spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Kindes eine zentrale Rolle. Zum einen für die Höhe des Beitrags, je nach bereits bekannten Krankheiten oder Entwicklungsstörungen kann ein Risikozuschlag erhoben werden. Im schlechtesten Fall ist der Versicherung das Risiko zu hoch und sie wird die Absicherung des Kindes ablehnen. Die Gesundheitsfragen müssen in jedem Fall vollständig und umfassend beantwortet werden.
Sollten beim Eintritt einer Invalidisierung Unstimmigkeiten auffallen und eine Versäumnis oder sogar bewusste Täuschung des Kunden festgestellt werden, kann der Versicherer die Leistung verweigern und gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten. Bezogen auf den Leistungsumfang sollte der Kunde die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen, da bei manchen Tarifen ein Ausschluss besteht für einzelne Krankheiten. Insbesondere die Berücksichtigung von psychischen Erkrankungen sollte ausdrücklich erwähnt werden.
Leistungsvoraussetzungen
Ob die Versicherung leistet, hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab. Zum einen muss entsprechend einer medizinischen Prognose die Beeinträchtigung des Kindes für mindestens sechs Monate bestehen. Weiterhin muss das Ausmaß der Behinderung (der Invaliditätsgrad ) bei mindestens 50 % liegen. Als Vergleich ist hierfür der Gesundheits- und Leistungszustand maßgebend, der für das jeweilige Alter ohne eine Erkrankung oder Unfallfolgen angenommen wird. Festgestellt und bescheinigt werden diese Einschränkungen durch das Versorgungsamt.
Art der Versicherungsleistungen
Die Eltern haben bei Vertragsabschluss die Wahl: Soll bei Eintritt des Versicherungsfalls eine monatliche Invaliditätsrente gezahlt werden, eine einmalige Kapitalabfindung oder eine Kombination aus beidem? Gerade eine kombinierte Versicherungsleistung kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel ein Teil der Wohnung oder des Hauses behindertengerecht umgebaut werden muss oder Zuzahlungen für medizinische Hilfsmittel anfallen. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass eine lebenslange monatliche Rente vereinbart wird. So ist das Kind auch abgesichert, wenn es später durch die Behinderung gesundheitlich nicht in der Lage ist, einen Beruf auszuüben.
Hilfsmöglichkeiten ohne private Absicherung
Sollte keine Kinderinvaliditätsversicherung oder Kinderunfallversicherung bestehen, können sich Familien an das Sozialamt wenden. Weiterhin bestehen, wie grundsätzlich bei Erkrankungen oder Unfallfolgen, die Kostenübernahmen oder -Beteiligungen der Krankenkasse, unter anderem für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollstühle.