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Kaum Schutz vom Staat
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Es bleibt nur die Erwerbsminderungsrente – und auf die haben Kinder und Jugendliche in der Regel noch keinen Anspruch, weil ihnen die nötigen Beitragsjahre fehlen.
BU für Schüler
Viele Versicherer bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler an, meist ab etwa 10 Jahren. Versichert ist dann die Schulfähigkeit: Kann das Kind wegen Krankheit oder Unfall voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr zur Schule gehen, zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente. Mit dem Start in Ausbildung, Studium oder Beruf läuft der Vertrag als „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung weiter.
Vorteile eines frühen Abschlusses
- Niedrige Beiträge: Das junge Eintrittsalter sorgt für günstige Beiträge über die gesamte Laufzeit.
- Leichtere Gesundheitsprüfung: Kinder haben selten Vorerkrankungen – die Gesundheitsfragen sind deshalb meist kein Problem.
- Gute Einstufung: Schüler werden oft nach der Schulform eingestuft, nicht nach dem späteren Beruf. Bei vielen Versicherern bleibt diese Einstufung erhalten.
- Nachversicherung: Die Rente lässt sich später, etwa zum Berufsstart, ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
Alternativen für jüngere Kinder
Für Kleinkinder ist eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung meist noch nicht möglich oder sinnvoll. Eine Alternative ist die Kinderinvaliditätsversicherung: Sie zahlt, wenn das Kind dauerhaft schwer beeinträchtigt wird – egal ob durch Krankheit oder Unfall. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Kinderunfallversicherung, denn die meisten schweren Beeinträchtigungen bei Kindern entstehen durch Krankheiten, nicht durch Unfälle. Achten Sie auf eine lebenslange Rente statt nur einer Einmalzahlung.
Auch hier gilt: je früher, desto besser. Besteht schon ein Krankheitsverdacht, wird das Kind unter Umständen nicht mehr versichert. Manche Versicherer bieten an, die Kinderinvaliditätsversicherung später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln.
Im Vergleich prüfen wir für Ihr Kind, welche Versicherer eine Schüler-BU anbieten und wie sie die Schulform einstufen – kostenfrei und unverbindlich.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Welcher Tarif zu Ihnen passt, prüfen wir für Sie im persönlichen Vergleich.