Ist aufgrund einer bereits jetzt bestehenden Erkrankung eine Berufsunfähigkeit in der Zukunft wahrscheinlich, so wird man auf einen Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Ablehnung erhalten. Je nach Versicherungsgesellschaft muss es sich nicht um eine komplette Ablehnung handeln. Manche BU-Versicherung versichert einen Antragsteller mit einem höheren Beitrag oder schließt andere Voraussetzungen in den Versicherungsvertrag ein.
Um diese Vorerkrankungen bereits im Vorfeld auszuloten, müssen Antragsteller einer Berufsunfähigkeitsversicherung sogenannte Gesundheitsfragen beantworten. Schätzen dann BU Risikoexperten der Versicherer den Antragsteller als "Risikopatienten" ein, so kommte es auf zu einer Ablehnung des Antrags.
Mit der ABS-Police wird der Versicherungsschutz den unterschiedlichen Lebensphasen angepasst. Auf die BU-Versicherung bezogen, bedeutet dies, dass mit steigendem Lebensalter die Leistungen immer weiter zurückgehen, die Beiträge werden ebenfalls niedriger. Dies hört sich auf den ersten Blick absurd an, jedoch steigen mit dem Lebensalter die Leistungen aus anderen Versicherungen und aus den gesetzlichen Kassen.
Die Leistungen der Berufsunfähigkeitversicherung sind ebenfalls den Änderungen der Lebensbedingungen unterworfen. So können Urteile, eine Veränderung der Werte des täglichen Lebens oder die Veränderung der Preise von Lebensmitteln zu einer Veränderung der Leistung aus der Berufsunfähigkeitversicherung führen. Um diesen Veränderungen zu begegnen, wird bei der Kalkulation der Versicherungsleistungen das Änderungsrisiko berücksichtigt.
Eine Berufsunfähigkeit muss immer ärztlich nachgewiesen sein. Es gibt Fälle, da sind sich BU-Versicherung und Versicherter uneinig, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne des Versicherungsvertrages vorliegt. In einem solchen Streitfall besteht die BU-Versicherung auf ein ärztliches Gutachten. Häufig wird von der BU-Versicherung ein Arzt bestimmt, der ein ärztliches Gutachten für diese erstellt.
Allgemeine Begrenzungen gelten bei der Berufsunfähigkeitversicherung hinsichtlich des Alters der versicherten Person. So gilt allgemein, dass nur Personen ab einem Lebensalter von 15 Jahren bis höchstens 55 Jahren eine Berufsunfähigkeitversicherung abschließen können. Allgemeine Begrenzungen gibt es auch beim Endalter. Dieses beträgt 65 Jahre. Personen über 55 Jahre werden in der Regel nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichert.
In einigen Berufen kann man allein durch das Erreichen eines bestimmten Lebensalters berufsunfähig werden. Damit in dem Falle die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, gilt für viele Verträge die altersabhängige abstrakte Verweisung. Kann man aufgrund seines Alters den erlernten Beruf nicht mehr ausüben, erhält man trotzdem Leistungen aus der BU-Versicherung.
Ist der Versicherungsfall aus der Berufsunfähigkeitversicherung eingetreten, wird die Versicherungsgesellschaft eine Angemessenheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsrente durchführen. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob die beantragten Leistungen von der Berufsunfähigkeitversicherung im Verhältnis zum Einkommen angemessen sind. Als Grundsatz gilt, dass die gesamten Leistungen aus Berufsunfähigkeitversicherung nicht mehr als 70 Prozent des letzten Einkommens betragen sollte.
Die Anspruchsvoraussetzungen zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hoch gesteckt. Der Versicherte muss mindestens 6 Monate außer Stande sein, seinen Beruf auszuüben. Kann die Berufsunfähigkeit bereits mindestens für die nächsten 3 Jahre ärztlich bestätigt werden, sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ablauf des 6. Monats erfüllt und die Berufsunfähigkeitsrente wird bezahlt.
Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit gilt die sofortige Anzeigepflicht gegenüber der Berufsunfähigkeitversicherung. Der Anzeigepflicht wurde Genüge getan, wenn die Mitteilung der Berufsunfähigkeit schriftlich erfolgt. Alle anderen Mitteilungsarten erkennt die Berufsunfähigkeitversicherung nicht an. Sollen gleich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitversicherung beantragt werden, ist der Mitteilung eine Reihe von Unterlagen beizufügen.
In der heutigen Zeit ist man ständig vom Eintritt einer Arbeitslosigkeit bedroht. In dem Falle wird es schwer, die Beiträge für die Berufsunfähigkeitversicherung aufzubringen. Bei Arbeitslosigkeit hat man deshalb bei den meisten Anbietern einer BU-Versicherung die Möglichkeit, seine Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen oder die Beiträge bis zur Wiederaufnahme einer Tätigkeit zu stunden.
Arbeitsunfähigkeit ist bei Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein heikles Thema. Arbeitsunfähig ist man, sobald man seine Arbeitsstätte aufgrund von Krankheit, einer Verletzung oder ähnlichem nicht aufsuchen kann. Eine Arbeitsunfähigkeit tritt damit sowohl ein, wenn man lediglich einen grippalen Infekt hat wie auch bei der Diagnose von einem Krebsleiden. Ob sich daraus eine Berufsunfähigkeit ergibt, ist nicht immer sofort feststellbar.
Eine Berufsunfähigkeit muss nicht von Dauer sein, deshalb gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Arztanordnungsklausel. Diese besagt, dass die Versicherungsgesellschaft vom Versicherten verlangen kann, Behandlungen wahrzunehmen, die ihn wieder berufsfähig machen. Inzwischen haben aber viele Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Arztanordnungsklausel aus den Versicherungsbedingungen herausgenommen.
Grundsätzlich verfügt eine in Deutschland abgeschlossene Berufsunfähigkeitversicherung über einen Auslandsversicherungsschutz. Tritt die Berufsunfähigkeit im Ausland ein, kann die Versicherungsgesellschaft verlangen, dass die notwendigen Untersuchungen zur Feststellung der Berufsunfähigkeit in Deutschland durchgeführt werden. Lebt der Versicherungsnehmer im Ausland, gelten besondere Bedingungen für den Auslandsversicherungsschutz in der BU-Versicherung.
Auch Auszubildende können eine Berufunfähigkeitsversicherung abschließen. Allerdings sollten sie bedenken, dass sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich auf den erlernten Beruf beschränkt. Entscheidet sich der Auszubildende während oder nach der Ausbildung für einen anderen Beruf, sollte er mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung den Versicherungsschutz für diesen abklären.
Für jugendliche Auszubildende die gerade einen Beruf erlernen oder auch Studenten gibt es sehr günstige Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Antragsteller noch sehr jung sind, können hier niedrige Beitäge garantiert werden. Nähere Informationen für Azubi´s und Studenten.
Eine Berufsunfähigkeitversicherung läuft in der Regel über mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinweg. Während dieser Zeit können sich die Versicherungsbedingungen ändern. Damit die Bedingungen dem aktuellen Stand der Berufsunfähigkeitversicherung angepasst werden können, enthalten die meisten Versicherungsverträge eine Bedingungsanpassungsklausel. Das ist auch zu Gunsten des Versicherten.
Bei der Beitragsberechnung BU werden die Versicherten in Risikogruppen eingeteilt. Es gibt Berufe, in denen eine Berufsunfähigkeit seltener eintritt als bei anderen (mehr über die Berufsgruppen). Ebenso wird bei der Beitragsberechnung BU zwischen dem Geschlecht der Versicherten unterschieden. Das Alter spielt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ferner eine große Rolle.
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Es kann immer mal wieder im Leben zu einem finanziellen Engpass kommen. Damit man in solchen Situationen nicht seinen Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitversicherung verliert, kann man eine Beitragsstundung der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Bei einer Beitragsstundung bei BU muss man eine bestimmte Zeitlang keine Beitragszahlung leisten. Die gestundeten Beiträge müssen allerdings nach Überwinden des Engpasses an die Berufsunfähigkeitversicherung nachgezahlt werden.
Möchte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wird man häufig mit dem Begriff berufsbedingte Endalterbegrenzung konfrontiert. Dieser bedeutet, dass es bestimmten Berufsgruppen ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Besonders ältere Berufstätige sollten nach berufsbedingter Endalterbegrenzung fragen, wenn sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren.
Die Berufsgruppentariffierung bei der BU-Versicherung dient unter anderem zur Bestimmung des Beitrags. In der Berufsgruppentariffierung wird nach drei Merkmalen unterschieden. Die Position im Unternehmen, die etwaige Verantwortlichkeit für Personal und die Aufteilung des Berufs in einen körperlichen Arbeitsanteil und einen Büroarbeitsanteil an einem zugeordneten Arbeitsplatz spielen eine große Rolle.
In bestimmten Berufen ist der Eintritt einer Berufsunfähigkeit nichts Ungewöhnliches. Deshalb schützen sich die Versicherungsgesellschaften beim Abschluss einer BU-Versicherung durch sogenannte Berufsklauseln. In den Berufsklauseln findet man Berufsgruppen, die von vornherein aus der BU-Versicherung ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden.
Wird man durch eine Körperverletzung berufsunfähig, ist dieser Fall durch eine Berufsunfähigkeitversicherung abgedeckt. Allerdings behandeln manche Versicherungen die Berufsunfähigkeit durch Körperverletzung als Sonderfall. Deshalb sollte man unbedingt auf den Einschluss von Berufsschutz Körperverletzung achten. Dies bedeutet, dass man bei Vorliegen einer Körperverletzung nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann.
Ein Wechsel des Berufs ist in der heutigen Zeit nicht selten. Da sich die Berufsunfähigkeitsversicherung immer nur auf einen Beruf bezieht, sollte man bei einem Berufswechsel unverzüglich den neuen Beruf angeben und die Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen lassen. Ein Berufswechsel kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Ausschluss aus derselben führen oder einen höheren Beitrag nach sich ziehen.
Der Diagnose fällt bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit große Bedeutung zu. Die Diagnose muss vom Arzt gestellt werden und darf keinen Zweifel zulassen, dass die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Beantragt man Leistungen aus der BU-Versicherung, sollte man die ärztlichen Unterlagen immer mit einreichen.
Die Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten unterliegt besonderen Voraussetzungen. Ein Beamter gilt im Sinne der BU-Versicherung als dienstunfähig, wenn er nicht mehr in der Lage ist, die im zuletzt übertragenen Arbeiten in seinem Amt zu erledigen. Die Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten erfasst erheblich mehr Bedingungen als nur eine Berufsunfähigkeit. Beamte sollten sich genau informieren, welche Art der Versicherung in Ihrem individuellen Fall die richtige ist. Bei voll verbeamteten Personen ist meist die Dienstunfähigkeitsversicherung der klassischen BU vorzuziehen.
Die Dynamisierung BU-Rente kann jeder individuell in Anspruch nehmen. Grundsätzlich wird zu Beginn eine Dynamik vereinbart. Die Dynamisierung BU-Rente bedeutet, dass sich der Beitrag und die Leistung jährlich um einen bestimmten Satz erhöhen. Diese Dynamik gilt nicht nur bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist Bestandteil vieler Versicherungsverträge.
Der Einlösungsbeitrag ist der erste Beitrag, der in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt werden muss. Nach Zahlung vom Einlösungsbeitrag besteht Versicherungsschutz. Üblicherweise wird er mit Abschluss des Versicherungsvertrages, spätestens jedoch zum Beginn der Versicherung fällig.
Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit wird durch die BU-Versicherung eine so genannte Erstprüfung durchgeführt. Diese beinhaltet das Sichten der ärztlichen Unterlagen und kann ggf. durch weitere ärztliche Untersuchungen und Gutachten ergänzt werden. Die Erstprüfung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung geht schneller vonstatten, wenn man auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen achtet.
Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Rente. Sie wird im Falle einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Auf die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Bezug einer Erwerbsminderungsrente keinen Einfluss. Unter Umständen fließen aber Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in die Berechnung der Erwerbsminderungsrente mit ein.
Auch im Sozialstaat Deutschland gibt es eine Absicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit: die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. An die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bzw. deren Bezug sind verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. Sie hängt nicht, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, mit dem ausgeübten Beruf zusammen. Vielmehr spielt die totale Arbeitsunfähigkeit eine Rolle.
Eine Erwerbsunfähigkeit tritt ein, wenn jemand nicht in der Lage, mindestens 3 Stunden täglich irgendeiner Berufstätigkeit nachzugehen. Diese muss nicht zwangsläufig mit dem erlernten Beruf zusammenhängen. Ist man erwerbsunfähig, erhält man oft auch Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn kann man überhaupt nicht mehr arbeiten, wird man ebenfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben können.
Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den ausgeübten Beruf gekoppelt ist, bezieht sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf eine komplette Arbeitsunfähigkeit, egal in welchem Beruf. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn man teilweise oder vollständig erwerbsunfähig ist. Eine teilweise Erwerbsunfähig liegt vor, wenn man in der Lage ist, täglich 3 bis 6 Stunden irgendeiner Berufstätigkeit nachzugehen. Vollständig erwerbsunfähig ist man, wenn man nicht mindestens 3 Stunden irgendetwas arbeiten kann.
Der Geltungsbereich legt fest, innerhalb welcher Region die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Versicherungsschutz bietet. In Deutschland abgeschlossene Verträge sind natürlich uneingeschränkt in Deutschland gültig, jedoch kann es schon bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt zu einem Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen, wenn nicht vorher abgeklärt wurde, ob sich der Geltungsbereich auch auf das jeweilige Land erstreckt.
Eine Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man seinen erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. In einem anderen Beruf kann aber eine Tätigkeit durchaus noch möglich sein. Daher hat die Berufsunfähigkeitversicherung häufig eine Verweisungsklausel. Dies bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitversicherung darauf bestehen kann, dass eine andere Tätigkeit ausgeübt wird. Auf der sicheren Seite ist man, enthält der Vertrag den Hinweis auf generellen Verweisungsverzicht.
Beim Abschluss einer BU-Versicherung wird eine Reihe von Gesundheitsfragen gestellt. Diese dienen dazu, den Versicherungsnehmer in die richtige Risikogruppe einzuordnen. Die Gesundheitsfragen sollte man immer wahrheitsgemäß beantworten. Besteht der Versicherungsschutz nur aufgrund falscher Aussagen, kann das ungeahnte Konsequenzen nach sich ziehen.
Geht eine Berufsunfähigkeit mit dem Verlust von Grundfähigkeiten einher, so ist unter Umständen eine Grundfähigkeitsversicherung leistungsverpflichtet. Die Grundfähigkeiten sind zum Beispiel sehen, hören, riechen und gehen. Verliert man eine dieser Fähigkeiten, dann erhält man im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.
Gerade für Personen die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder möchten, ist die Grundfähigkeitsversicherung eine sehr günstige Alternative. Denn diese Grundfähigkeitsversicherung versichert eben genau diese Grundfähigkeiten wie sehen, hören, riechen und gehen.
Menschen, die als Hausfrau/Hausmann tätig sind, können ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Damit sie aber nicht übervorteilt werden, gelten bestimmte Grenzen für die vereinbarte Rente. Es ist also nicht möglich, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Vermögen aufzubauen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält Hausfrau/Hausmann lediglich eine kleine Grundsicherung, dafür sind Beitragszahlungen sehr niedrig.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden die versicherten Personen in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Risikogruppe kann höhere Beiträge nach sich ziehen. Auch das Geschlecht und das Alter des Versicherungsnehmers haben Einfluss auf höhere Beiträge. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die die Existenz des Versicherungsnehmers mit sichert. Dies geschieht zwangsläufig über die Beitragszahlungen.
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man erst ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit. Der Grad der Berufsunfähigkeit ist in etwa mit dem Invaliditätsgrad zu vergleichen. Der Invaliditätsgrad greift bei Berufsunfähigkeit durch den Verlust von Gliedmaßen. Der Invaliditätsgrad wird in Prozent angegeben.
Die Zeiten, in denen man von der Ausbildung bis zur Rente für das gleiche Unternehmen tätig war, sind lange vorbei. Heute steht ein Jobwechsel häufig an. Versicherte in einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten bei einem Jobwechsel darauf achten, dass sie nicht gleichzeitig den Beruf wechseln. Wie der Name schon sagt, bezieht sich die BU-Versicherung auf den ausgeübten Beruf.
Natürlich können Berufsunfähigkeitsversicherungen auch geändert werden, wenn man doch in einem anderen Beruf arbeiten sollte. Dies geschieht aber mit einer Neueinstufung der Berufsgruppe sowie der für diesen neuen Beruf geltenden Risikogruppe. Dadurch ändert sich je nach Risikogruppe auch meist der Beitrag.
Eine Karenzzeit ist nichts anderes als eine Wartezeit. Hat man eine Karenzzeit in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart, bedeutet dies, dass erst nach Ablauf der Karenzzeit im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erbracht werden und das auch, wenn die Berufsunfähigkeit bereits während der Karenzzeit eingetreten ist.
Auch in Folge einer Körperverletzung kann man berufsunfähig werden. Diese Fälle sind bei der Berufsunfähigkeitversicherung besonders heikel. Grundsätzlich sind sie, wenn der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig die Körperverletzung herbeigeführt hat, mitversichert. Bei einer Körperverletzung wird aber immer mitgeprüft, ob nicht an den Verursacher Regressansprüche gestellt werden können.
Die konkrete Verweisung wird von einigen Anbietern der Berufsunfähigkeitsversicherung gern mit vereinbart. Diese Vereinbarung stellt allerdings den Versicherungsnehmer häufig schlechter. Sie bedeutet nämlich, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit zuerst einmal auf einen anderen Beruf, den dieser noch in der Lage ist auszuüben, verweisen kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann nicht leisten.
siehe auch "Verweisung"
Tritt die Berufsunfähigkeit durch Kräfteverfall ein, so leistet die Berufunfähigkeitsversicherung. Der Versicherte hat Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeitsrente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist Kräfteverfall der Grund für seine Berufsunfähigkeit, muss dieser ebenfalls durch entsprechende ärztliche Schriftstücke nachgewiesen werden. Es sind die gleichen Unterlagen vorzulegen wie bei Krankheit oder Körperverletzung.
Eine Krankheit ist eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit durch Krankheit kann vorübergehend oder dauerhaft sein. Die Berufsunfähigkeitversicherung leistet in beiden Fällen. Selbstverständlich muss die Berufsunfähigkeit mit entsprechenden ärztlichen Attesten (s.a. ärztliches Gutachten) belegt werden, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt. Weitergehende Untersuchungen können durch diese ebenfalls angeordnet werden.
Der Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung enthält immer eine Kriegsklausel. Darin findet man Regelungen, wie eine Berufsunfähigkeit behandelt wird, die aufgrund eines Kriegsereignisses entstanden ist. Die Kriegsklausel sagt aus, dass innerhalb Deutschlands eine Leistung bei Berufsunfähigkeit aufgrund eines Kriegsereignisses ausgeschlossen ist. Bei einem Auslandsaufenthalt gelten allerdings wieder andere Regelungen.
Bekommt man eine Leistungszusage seiner Berufsunfähigkeitversicherung, kann diese ebenfalls eine Leistungseinschränkung enthalten. So kann die Leistung auf einen bestimmten Zeitraum eingeschränkt oder nur ein Teilbetrag gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang eine Leistungseinschränkung erfolgt, hängt vom Grad der Berufsunfähigkeit ab und ob bestimmte Bedingungen in der Berufsunfähigkeitversicherung vereinbart wurden.
Bevor man sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern kann, verlangt die Versicherungsgesellschaft oft eine medizinische Risikoprüfung. Meist reicht das Beantworten der Gesundheitsfragen aus. Wer jedoch einen hohen Versicherungsschutz haben möchte, der muss eine umfangreiche medizinische Risikoprüfung über sich ergehen lassen. Damit will die Berufsunfähigkeitsversicherung sichergehen, dass die Versicherung nicht mit konkreten Hintergedanken abgeschlossen wird.
Ist eine Berufsunfähigkeit eingetreten, muss man dies der Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb einer bestimmten Meldefrist mitteilen. Die Meldefrist wird von jeder BU-Versicherung individuell festgelegt. Versäumt man die Meldefrist, kann es zu großen finanziellen Einbussen bis hin zur vollständigen Streichung der Leistung für den Zeitraum vor der Anzeige der Berufsunfähigkeit kommen.
siehe auch "Anzeigepflicht"
Will man Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, hat man eine genau festgelegte Mitwirkungspflicht. Die Mitwirkungspflicht erstreckt sich sowohl über das Anzeigen der Berufsunfähigkeit als auch über das Beibringen von geeigneten Nachweisen bis hin zur Wahrnehmung von ärztlichen Untersuchungen, die von der Berufsunfähigkeitsversicherung angeordnet wurden.
Werden Leistungen aus einer BU-Versicherung dauerhaft erbracht, ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, in bestimmten Abständen eine Nachprüfung der Berufsunfähigkeit durchzuführen. Im Rahmen der Nachprüfung wird festgestellt, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin gegeben ist und in welchem Grade. Daraus ergeben sich die weiteren Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Während der Laufzeit der Berufsunfähigkeitversicherung kann es immer mal wieder zu Änderungen in den Lebensverhältnissen des Versicherungsnehmers kommen. Um eine Anpassung daran vorzunehmen, kann eine Nachversicherung erforderlich werden. Mit der Nachversicherung wird eine Angleichung der Rentenhöhe an die gegebenen Umstände vorgenommen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft in der Regel einen langen Zeitraum. In diesem Zeitraum treten immer wieder Veränderungen auf. Die Leistungen der BU-Versicherung können im Zuge dessen nicht mehr dem Bedarf entsprechen. Damit man die Berufsunfähigkeitsversicherung seinen individuellen Bedürfnissen anpassen kann, sollte man auf eine eingeschlossene Nachversicherungsgarantie achten.
Eine Pflegebedürftigkeit wird nach vorgegebenen Punkten bestimmt. Allgemein kann man sagen, wenn eine Person bei alltäglichen Verrichtungen wie Toilettengang, Essen, Trinken und Waschen Hilfe durch eine weitere Person benötigt, gilt sie als pflegebedürftig. Eine Pflegebedürftigkeit kann in Folge einer Krankheit, eines Kräfteverfalls oder einer Körperverletzung eintreten. Eine Berufsunfähigkeitversicherung leistet ebenfalls im Falle der Pflegebedürftigkeit, wenn diese aufgrund einer Berufsunfähigkeit entstanden ist.
Im Rahmen der Berufsunfähigkeit muss die Versicherungsgesellschaft vorausschauend bewerten, wie lange die Berufsunfähigkeit andauern wird. Der Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Vorschau erstellt, ist der Prognosezeitraum. Der Prognosezeitraum liegt je nach Einstufung der Dauer der Berufsunfähigkeit zwischen einem halben Jahr bis hin zu zwei Jahren.
Es gibt Berufsgruppen, die sind bei der Ausübung ihres Berufes großen Risiken ausgesetzt. Infolgedessen werden sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Risikozuschlag zusätzlich zum eigentlichen Beitrag bedacht. Damit deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung das große finanzielle Risiko ab, die diese Berufsgruppen mit sich bringen. Erfahrungsgemäß werden solche Versicherte die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen.
Die Prüfung der Unterlagen und die Auswertung derselben nehmen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einige Zeit in Anspruch. Damit keine Ansprüche verfallen, führt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine rückwirkende Anerkennung durch, wenn die Voraussetzungen zum Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente gegeben sind. Durch die rückwirkende Anerkennung erhält man die Rentenzahlungen nachgezahlt, die in der Zeit von Anzeige bis Bewilligung angefallen sind.
Bis der Antrag über die Zahlung einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bearbeitet wird, geht häufig einige Zeit ins Land. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, erhält man eine rückwirkende Zahlung. Dies bedeutet, man erhält die Rentenleistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, die seit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit aufgelaufen sind.
Keine Versicherungsleistung ohne Schadensfall. Dies ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anders. Der Schadensfall tritt hier mit Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den Arzt oder die Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. durch die Anzeige der Berufsunfähigkeit bei der Versicherung ein. Die Versicherung legt selbst fest, wann der Schadensfall eingetreten ist.
Die Schwere-Krankheiten-Versicherung die eigentlich Dread Disease Versicherung heißt, hat ihren Ursprung in den USA. Zwischenzeitlich wird sie ebenfalls in Deutschland angeboten. Aus der Schwere-Krankheiten-Versicherung erhält man Leistungen, wenn man an einer anerkannten schweren Krankheit erkrankt. Sie kann als Ergänzung einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Dread Disease Versicherung ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden, da man hier ganz konkret bestimmte Krankheiten wie etwa Krebs, Multiple Sklerose, Herzerkrankungen oder auch Schlaganfälle versichern kann. Je nach Dread Disease Police bieten die Versicherer schutz bei bis zu 30 verschiedenen Krankheiten. Die Dread Disease wird auch von den Personen gerne genommen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder diese nicht wollen.
Als Versicherter in einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielen ebenfalls Steuern eine Rolle. Renten unterliegen seit einiger Zeit der Steuerpflicht. Somit können beim Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente gleichfalls Steuern zu zahlen sein. Während der Einzahlungsphase in die Berufsunfähigkeitsversicherung können die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung Berücksichtigung finden.
Eine Berufsunfähigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitslebens. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann man als Zusatzleistung der Berufsunfähigkeitversicherung ein Übergangsgeld mitvereinbaren. Dieses Übergangsgeld wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer trotz festgestellter Berufsunfähigkeit eine Umschulung für einen anderen Beruf auf sich nimmt.
Erwirtschaftet die Berufsunfähigkeitversicherung mit den Beiträgen ihrer Versicherungsnehmer Überschüsse, dann erhalten die Versicherten eine Überschussbeteiligung. Wie sich die Überschussbeteiligung konkret zusammensetzt, ist aus den Versicherungsbedingungen ersichtlich. Darüber hinaus ist die Überschussbeteiligung der Berufsunfähigkeitversicherung im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Die Überschüsse werden unterschiedlich verwendet. Zum Teil werden sie auch für schlechte Zeiten auf den Kapitalmärkten zurückgelegt.
Eine Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben. Die häufigsten Ursachen BU sind Krankheit, Kräfteverfall und Körperverletzung. In diesen Fällen leistet die BU-Versicherung. Anders sieht es bei einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall aus. Infolgedessen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zur Leistung verpflichtet. Bei oben genannten Ursachen BU kommt es oft noch einmal zu Unterscheidungen.
Wie lange man bei einer Berufsunfähigkeit versichert ist, hängt von der Dauer der Berufsunfähigkeit ab. Die Versicherungsdauer der BU beträgt in der Regel den Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Erreichen des Regelrentenalters. Es können jedoch einige Abweichungen auftreten. Die Versicherungsdauer der BU wird individuell bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung festgelegt.
Zwischen gesetzlichen Leistungen und tatsächlichem Bedarf klafft eine große Versorgungslücke. Diese soll nach Willen des Staates durch private Vorsorge geschlossen werden. Eine BU-Versicherung hält der Staat als durchaus geeignet, um im Falle einer Berufsunfähigkeit die vorhandene Versorgungslücke zu schließen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wurden vor einigen Jahren drastisch reduziert.
Da man bei einer Berufsunfähigkeit nicht gleichzeitig erwerbsunfähig sein muss, enthalten die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitversicherung immer eine Verweisklausel. Die Verweisklausel kann recht unterschiedlich ausfallen. Manche Versicherungen zahlen erst, wenn der Versicherungsnehmer überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann, andere wiederum verlangen die Ausübung eines gleichwertigen Berufes und wieder andere verzichten komplett auf eine Verweisung.
Hat man eine festgestellt Berufsunfähigkeit, ist das nicht gleichzusetzen mit einer Erwerbsunfähigkeit, bei welcher man überhaupt nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Manche Versicherungsgesellschaften haben deshalb in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung das Recht auf Verweisung verankert. Sie können ihren Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verweisen, den er noch ausüben kann.
Die Verweisung kann man auch ausschließen. Es gibt eine Vielzahl von BU Verträgen ohne Verweisung. Wir erstellen Ihnen gerne einen Vergleich der BU Tarife ohne abstrakte Verweisung.
Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man nicht einmal mehr in der Lage ist, mindestens 3 Stunden einer Erwerbstätigkeit, gleich welcher Art, nachzugehen. Eine volle Erwerbsminderung berechtigt ebenfalls auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zusätzlich bekommt man unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen vom Staat in Form einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Manche Krankheiten oder Verletzungen erfordern eine vorübergehende Berufsaufgabe. Erfolgt die vorübergehende Berufsaufgabe infolge einer festgestellten Berufsunfähigkeit, erhält man in dem Falle eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit ein, denn eine Berufsunfähigkeit kann auch vorübergehend sein.
Die Berufsunfähigkeitversicherung übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass die Fragen vor dem Vertragsabschluss wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Im Versicherungsdeutsch wird dies als vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet. Im Vorfeld werden durch die Gesundheitsfragen die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitversicherung geprüft. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht korrekt wahrgenommen, kann die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeitversicherung anfechten.
Liegen die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vor, fällt die Berufsunfähigkeitsrente weg. Damit der bisher Berufsunfähige wieder Fuß im Arbeitsleben fassen kann, zahlt die BU-Versicherung bis zu einem Jahr eine Wiedereingliederungshilfe. Diese Leistung bietet aber nicht jede BU-Versicherung. Die Wiedereingliederungshilfe hat zumeist die gleiche Höhe wie die vorher gezahlte Rente.
Hat man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine bekannte Erkrankung, so kann von Seiten der Versicherungsgesellschaft eine Zurückstellung erfolgen. Der Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann verschoben, bis eine vollständige Genesung gegeben ist. Die Zurückstellung erfolgt beispielsweise bei Krebsleiden, wenn die Behandlung erst kurze Zeit zurückliegt und noch keine abschließende Prognose gestellt werden kann.