Die Erwerbsminderungsrente vom Staat bietet kaum Schutz

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente war einst die wichtigste Absicherung für den Fall der auftretenden Berufsunfähigkeit. Sie glich den Verlust des Arbeitseinkommens einigermaßen fair aus, reichte allerdings schon bei der Einführung kaum aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Dennoch war es dem Gesetzgeber zu kostspielig, diese Rente auch weiterhin zu zahlen, sodass man die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mit Beschluss aus dem November 2000 und Gültigkeit ab dem 01.01.2001 vollends abschaffte.

Diese Rente wird heute nur noch Personen gewährt, die vor dem 01.01.1961 geboren worden. Alle anderen Personen erhalten nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Diejenigen Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren sind, erhalten zwar einen Anspruch auf die volle Berufsunfähigkeitsrente, haben aber selbst bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit nur noch die Hälfte der Bezüge von einst. Für jüngere Personen ist die Einführung der neuen Erwerbsminderungsrente mit noch drastischeren Einbußen verbunden. Sie erhalten im besten Fall 55 Prozent des letzten Einkommens, aber nur, wenn eine vollständige Erwerbsunfähigkeit gegeben ist, in allen anderen Fällen wird die Erwerbsminderung in drei Stufen unterteilt.

Es gilt bei dieser Abstufung zu beachten, wie viele Stunden pro Tag man dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen kann. So wird unterteilt in Personen, die mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten können, in Personen, die zwischen drei und sechs Stunden pro Tag arbeiten können und Personen, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Wer in der Lage ist, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten, der erhält keinerlei Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Ihm wird lediglich die Berufsunfähigkeit bescheinigt, jedoch nicht die Erwerbsunfähigkeit. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, der erhält die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch maximal bis zu 50 Prozent des letzten Einkommens ausmacht. Sollte man unter drei Stunden am Tag arbeiten können, so gilt die volle Erwerbsminderungsrente, die jedoch ebenfalls nur höchstens 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Dem Staat ist dabei egal, ob man im erlernten und bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann oder überhaupt einer Tätigkeit nachgehen kann.

Wer stundenweise arbeiten kann (egal in welchem Beruf) geht leer aus!

Als Beispiel kann man hier sagen, dass der Chirurg, der aufgrund einer ernsten Erkrankung nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann, wohl aber in der Lage ist, als Professor Vorlesungen abzuhalten und dies über mehr als sechs Stunden oder mindestens sechs Stunden am Tag, keinen Anspruch auf die neue Erwerbsminderungsrente erhält. Gleiches gilt für den Kraftfahrer, wenn dieser noch als Pförtner oder Verkäufer arbeiten kann. Trotz eines deutlich geringer entlohnten Arbeitsplatzes erhält man also keinen Anspruch auf die Rente, sofern man denn die Möglichkeit hat, noch wenigstens sechs Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachzugehen.

Doch selbst wenn man Anspruch auf die volle Rente hat, reicht diese nicht im Entferntesten dazu aus, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Insofern wird die private Absicherung mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung immer bedeutender, da man nur mit einer solchen auch tatsächlich sein Einkommen im Falle der Berufsunfähigkeit aufbessern kann.

Private Absicherung ist unserlässlich

Wie Sie sehen, geht es ohne einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich gar nicht. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei allen Test, Umfragen und Bedarfsanalysen immer mit "DIE" wichtigste Versicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung. Wir vergleichen zahlreiche Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung. So schaffen wir Transparenz bei der richtigen Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung. Suchen Sie sich Ihren Tarif selbst aus
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