
Psychische Erkrankungen versichern und Risiken begrenzen
Sogenannte psychische Erkrankungen spielen in unserer Gesellschaft zunehmend eine große Rolle, was sich auch auf die Berufsunfähigkeit auswirkt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, was sind Psychische Erkrankungen, wie sind sie als Gesamtbild zu werten, welche Diagnosen werden gestellt, wer ist betroffen und wie geht die BU Versicherung sowie die Krankenkassen damit um? Aktuell ist die Situation so, dass zunehmend Antragsteller mit psychischen Erkrankungen, beziehungsweise einer derartigen Diagnose, sich an die BU Versicherung wenden, sie stellen mittlerweile den Hauptanteil der Antragsteller dar.
Mehr Versicherungsschutz für Psychisch Erkrankte
Insgesamt lässt sich beobachten, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aufgrund psychischer Erkrankungen seit Jahren steigen, das heißt, mehr und mehr Arbeitnehmer können aus gesundheitlichen Gründen ihrer Erwerbsarbeit nicht mehr nachgehen. Dies kann dahin führen, dass generell eine Arbeitsfähigkeit unzumutbar bis unmöglich wird und deswegen eine finanzielle Absicherung über eine eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) anzuraten ist. Bisher waren die Bedingungen für eine Aufnahme in den Versicherungsschutz bei einigen Versicherern eher restriktiv, aufgrund der geänderten Lage wird die Risikoprüfung jedoch differenzierter gesehen.
Insgesamt keine gravierende Verschlechterung der psychischen Gesundheit
Krankheiten wie Depressionen und zunehmend auch Burn-out hat es immer schon gegeben und sie waren früher sicher nicht weniger als heute. Was gestiegen ist, ist das Verständnis für diese Krankheiten, die früher oft nicht als solche erkannt und als beeinträchtigend angesehen wurden. Psychische Erkrankungen weisen eine steigende Zahl an diesbezüglichen Diagnosen auf, es wird heute einfach differenzierter diagnostiziert. Denn eine Depression ist nicht gleich einer Depression, ebenso wird differenzierter zwischen verschiedenen Störungen diagnostiziert, die temporär auftreten können.
Risikoprüfung neu überdenken
Bisher war es so, dass gewisse Erkrankungen, vor allem sogenannte Vorerkrankungen, zu einer Ausschlussklausel führten. Auch wer sich gerade in einer Psychotherapie befindet, oder wessen Erkrankung schon mehr als drei Jahre zurückliegt, musste damit rechnen, dass es zu einer Ablehnung des Antrags, beziehungsweise zu einer Ausschlussklausel mit Risikoaufschlag kam. Nun ist es aber so, dass aufgrund progressiver Votierungen der Versicherungsanbieter seit Jahren kein auffälliges Invaliditätsniveau zu verzeichnen ist, so dass es, unter Einbeziehung ärztlicher Experteneinschätzung, zu einer Neubewertung der Risikofaktoren gekommen ist. So ist ein begrenzter Versicherungsschutz auch bei psychischen Vorerkrankungen nunmehr möglich, ohne dass es zu einer höheren Belastung dadurch bei der BU Versicherung kommen wird.
Wegweisende Lösungen für mehr Versicherungsschutz
Anzuraten wäre es vor allem jungen Menschen, die gerade ins Arbeitsleben starten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie erhalten meist sehr günstige Tarife, denn das Risiko scheint gering, dass sie bereits in jungen Jahren körperlich oder seelisch erkranken. Die körperliche und seelische Spannkraft ist meist noch vollumfänglich vorhanden.
Differenzierter gesehen werden auch Gespräche beim Psychotherapeuten oder Erkrankungen, die bereits einige Jahre zurückliegen und nicht wieder in Erscheinung getreten sind. Auch bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist ein begrenzter Versicherungsschutz möglich, der sowohl den Bedürfnissen der psychisch Erkrankten als auch dem Risikoschutz der BU Versicherung gerecht wird.