Was tun wenn Versicherer nicht zahlen wollen?
Das Vorurteil „Versicherungen zahlen ja doch nicht, wenn man sie braucht“ scheint nicht ganz abwegig zu sein. Glaubt man diversen Studien, dann zahlen Versicherer im Durchschnitt nur in sechs von zehn Fällen die volle Berufsunfähigkeitsrente und das oftmals erst nach jahrelangen Verhandlungen. Doch nicht immer sind die Versicherer schuld daran. Nicht selten sind schlichtweg die Versicherungskonditionen sowie die Vertragsgestalltung, die den Versicherer nicht zur Zahlung zwingen, die vom Versicherungsnehmer aber so akzeptiert wurden. In ca. 30 Prozent der abgelehnten Berufsunfähigkeitsrenten begründen die Versicherer die Ablehnung damit, dass der Versicherungsnehmer vor Jahren einen Fehler im Antrag gemacht hat. Fast ebenso oft wird die Zahlung verweigert, weil er nicht krank genug ist.
Es gilt also bereits vor Abschluss der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Details zu klären, damit die Versicherung im Fall der Fälle auch wirklich leistet. Zudem ist auch beim Eintritt der Berufsunfähigkeit an vieles zu denken.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung und wann nicht?
Wird beim Versicherer eine Berufsunfähigkeit angezeigt, prüft diese genau ob sie in der Zahlungspflicht ist oder nicht. Dabei geht es um die Klärung der Frage: ist der Kunde nur krank oder auch krank genug.
Die Situation ist nur in medizinisch eindeutigen Fällen klar. Bei schweren Unfällen und Krebserkrankungen sowie bei Bandscheiben-Operationen in bestimmten Berufen rechnet und prüft keine Versicherung hin und her. Ausnahme: der Versicherer kann dem Kunden nachweisen, dass dieser vor Jahren falsche oder unvollständige Angaben zur Gesundheit im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht.
Es gibt aber auch weniger eindeutige Fälle, in denen die Versicherungen noch akribischer nach falschen Angaben im Antrag suchen. Einer solchen Prüfung werden alle Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente unterzogen. Je eindeutiger aber die Diagnose und je konkreter die Bedingungen der Versicherung sind, desto besser sind auch die Erfolgsaussichten. Die Versicherer durchforsten bei dieser Prüfung nicht nur die aktuelle Diagnose, sondern sichten vor allem die gesamte Krankenakte des Versicherungsnehmers und suchen dabei eine Falschangabe, um sich von der Leistungspflicht zu befreien. Dagegen kann der Versicherungsnehmer dann nichts mehr machen.
So vermeidet man das Nicht-Zahlen der Versicherer
Versicherungsnehmer müssen heute die Details der Berufsunfähigkeitsversicherung genau prüfen und sollten sich dabei von Fachleuten helfen lassen. Zudem müssen bei der Anzeige der Berufsunfähigkeit ganz genaue Angaben gemacht werden, wobei ebenfalls der Rat eines Experten hinzugezogen werden sollte. Verbraucherzentralen weisen immer wieder darauf hin: „Wer sich im Leistungsfall richtig verhält, hat gute Chancen auf eine rasche und erfolgreiche Abwicklung.“
Um dies zu erreichen, sollten Sie auf ganz besondere Details im Versicherungsvertrag achten – bevor Sie Ihre Unterschrift leisten. So sollte beispielsweise der Versicherungsvertrag grundsätzlich auf die „Verweisungsklausel“ verzichten. Können Sie dann in Ihrem Ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten, erhalten Sie die vereinbarte Rente, da die Versicherung nicht auf einen anderen Job verweisen und damit die Rente verweigern kann.
Des Weiteren sollte die Versicherungspolice vorsehen, dass der Versicherer nach sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit automatisch die Berufsunfähigkeit anerkennt. So können eindeutig Erkrankte einem langen Gutachterstreit aus dem Wege gehen.
Zudem sollten fahrlässige Verstöße nicht zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Ist im Versicherungsvertrag verankert, dass fahrlässige Verstöße eine Verweigerung der Rentenzahlung mit sich bringen, dann könnte bereits ein Straßenverkehrsunfall wegen einer missachteten roten Ampel dazu führen, dass Sie keine Rentenleistung erhalten.
In Bezug auf die Kundenfreundlichkeit schnitten bei einem Test durch die CAPITAL die Unternehmen Allianz, AXA und Alte Leipziger im Bereich „ausgezeichnete Leistungsfallprüfung“ mit Bestnoten ab.
Unser Tipp
Ist der Streit perfekt, gibt es die Möglichkeit sich an einen Anwalt zu wenden, oder aber eine Schlichtungsstelle anzurufen. Zuständig ist der sog. Ombudsmann für Versicherungen, der bei Streitigkeiten mit Versicherungen hilft und ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren zum Ziel hat. Auf der Webseite www.versicherungsombudsmann.de finden Sie entsprechende Informationen. Die Hilfe eines Ombudsmanns ist kostenlos.