
Rechnungszins 2025: Was die Erhöhung auf 1,0 % für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf 1,0 % erhöht. Dies betrifft auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Der Rechnungszins, oft auch Garantiezins genannt, ist der maximale Zinssatz, mit dem Versicherer bei der Kalkulation ihrer Produkte rechnen dürfen. Er beeinflusst sowohl die Beiträge als auch die garantierten Leistungen der Versicherungen.
Entwicklung des Rechnungszinses
In den 1990er Jahren lag der Rechnungszins bei 4,0 %. Seitdem wurde er kontinuierlich gesenkt, zuletzt auf 0,25 % im Jahr 2022. Die nun geplante Erhöhung auf 1,0 % im Jahr 2025 ist die erste Anhebung seit über 30 Jahren.
Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Rechnungszins spielt eine entscheidende Rolle bei der Kalkulation der Beiträge zur BU-Versicherung. Versicherer bilden für den Leistungsfall Rückstellungen, die verzinst werden. Ein höherer Rechnungszins bedeutet, dass Versicherer weniger Kapital zurücklegen müssen, um zukünftige Leistungen zu garantieren. Dies kann zu niedrigeren Beiträgen für Versicherungsnehmer*innen führen.
Einfluss auf Neuverträge
Die Erhöhung des Rechnungszinses könnte BU-Versicherungen für Neukundinnen attraktiver machen. Günstigere Beiträge und höhere garantierte Leistungen sind mögliche Vorteile. Einige Versicherer planen bereits, die verbesserten Konditionen auch für Verträge anzubieten, die noch im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Dies soll durch sogenannte Besserstellungsgarantien erreicht werden, die sicherstellen, dass Kundinnen von zukünftigen Verbesserungen profitieren.
Bestehende Verträge
Für bestehende BU-Verträge ändert sich durch die Anpassung des Rechnungszinses in der Regel nichts. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen bleiben bestehen. Allerdings könnten Versicherte indirekt von der Erhöhung profitieren, da höhere Rechnungszinsen die Überschussbeteiligungen positiv beeinflussen können.
Wichtige Überlegungen für Interessierte
Trotz der bevorstehenden Erhöhung des Rechnungszinses sollten potenzielle Versicherungsnehmer*innen nicht unbedingt mit dem Abschluss einer BU-Versicherung warten. Das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand spielen eine entscheidende Rolle bei der Beitragsberechnung. Ein späterer Abschluss kann aufgrund höheren Alters oder zwischenzeitlich eingetretener gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu höheren Beiträgen oder sogar zu Ablehnungen führen.
Fazit
Die Erhöhung des Rechnungszinses auf 1,0 % ab 2025 stellt eine bedeutende Entwicklung in der Versicherungsbranche dar. Sie könnte BU-Versicherungen für Neukund*innen attraktiver machen und zu günstigeren Beiträgen führen. Dennoch sollten Interessierte individuelle Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand berücksichtigen und sich umfassend beraten lassen, um den optimalen Zeitpunkt für den Abschluss einer BU-Versicherung zu finden.