
Generali zahlt BU-Rente wegen Rheuma – was das Urteil für Sie bedeutet
Im Juni 2025 bestätigte Rechtsanwalt Christian Luber, dass die Generali Lebensversicherung AG trotz erster Leistungsablehnung und Rücktrittsversuch nun doch eine BU-Rente wegen rheumatischer Gelenkschmerzen an einen Versicherten auszahlt. Dieser Fall zeigt: Auch einmalige Rücktritte können rechtlich zurückgenommen werden – und Versicherte ihren Anspruch schnell außergerichtlich durchsetzen.
So lief der Fall ab
Der Versicherte hatte 2018 einen BU-Vertrag bei Generali abgeschlossen. Nach Auftreten von Rheuma im Jahr 2022 reichte er einen Leistungsantrag ein. Generali lehnte ab und erklärte den Rücktritt wegen angeblich falscher Gesundheitsangaben. Erst durch fachliche Prüfung und korrigierte Unterlagen erkannte Generali den Anspruch an – und zahlte schließlich rückwirkend die BU-Rente aus.
Warum der Fall wegweisend ist
- Außergerichtliche Einigung spart Zeit & Nerven: Der Versicherte erreichte seine Leistung ohne jahrelange Klage – ein Musterfall für effiziente Rechtsdurchsetzung.
- Fehler im Gutachten sind entscheidend: Ein einziger fehlerhafter Arztbericht kann Rücktritte auslösen – durch genaue Prüfung können Anwält:innen den BU-Anspruch sichern.
- Versicherer änderten Haltung: Generali nahm ihren Rücktritt zurück – das stärkt das Vertrauen in außergerichtliche Lösungen.
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Weitere Urteile gegen Generali – ein Muster?
Auch das OLG Frankfurt (2023) bestätigte die BU-Leistung bei Depressionen, das OLG Koblenz (2024) bei Wirbelsäulenerkrankungen – das stärkt auch Rheuma-Betroffene. Diese Urteile erhöhen die Chancen auf Anerkennung im BU-Fall deutlich.
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Was Sie jetzt tun können
- Rücktritt prüfen: Lassen Sie Ihren Vertrag und ärztliche Unterlagen auf formale Fehler analysieren.
- Gutachten durchleuchten: Ein unabhängiges Sachverständigengutachten kann entscheidende Klarheit bringen.
- Anwält:innen einschalten: Spezialist:innen wissen, wie Außerkraftsetzung oder Rücktrittsaufhebung gelingt.
- Auf außergerichtliche Lösung setzen: Ein klärendes Schreiben reicht oft aus – eine Klage ist nicht immer nötig.
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Tipps für Vermittler:innen
- Jahresgespräche sollten Leistungsansprüche und mögliche Rücktrittsgründe thematisieren.
- Proaktive Hilfe bei neuen Krankheitsbildern stärkt Vertrauen und schützt im Ernstfall.
- Juristische Expertise als Mehrwert fördert die langfristige Kundenbindung.
Fazit: Rheuma ist kein Ausschluss
Auch bei chronischen Erkrankungen wie Rheuma kann eine BU-Rente erfolgreich durchgesetzt werden – selbst nach initialem Rücktritt. Entscheidend ist frühzeitiges Handeln:
- Rücktrittsunterlagen prüfen
- Gutachten fachlich bewerten
- Anwaltlichen Rat einholen
- Außergerichtliche Einigung anstreben
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