7 Rechtsrisiken für Vermittler Betrieblicher BU-Policen
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungen sind eine wichtige, aber komplexe Versicherungsform, die Vermittler und Endkunden gleichermaßen betrifft. Vermittler können sich jedoch über einige Risiken bewusst sein, die bei der Vermittlung von BU-Policen bestehen. Hier sind die 7 wichtigsten Rechtsrisiken, die Vermittler bei der Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten sollten.
Risiko 1: Unzureichende Beratung
Ein wesentlicher Rechtsstreit in der Versicherungsbranche liegt in der Beratung. Ein Vermittler, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet, muss eine ausführliche Beratung am Endkunden durchführen, um eine Verletzung des Beratungsauftrags zu vermeiden. Jede fehlende Information, jeder Schluss, den der Vermittler daraus zieht, kann einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen.
Risiko 2: Unzureichende Gewahrsamspflicht
Ein Vermittler, der eine BU-Police im Gewahrsam des Kunden hat, ist verpflichtet, die Dokumente sicher zu verwahren und auf Anforderung des Kunden zu liefern. Es liegt in der Verantwortung des Vermittlers, sicherzustellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung unter sicheren Bedingungen aufbewahrt wird und nicht in die Hände von Dritten gerät.
Risiko 3: Das Problem mit der Krankenversicherung
Ein weiteres Risiko ist es, dass die Leistungen aus der BU-Absicherung, welche aus der betriebliche Altersversorgung kommen, auch der Krankenversicherung unterstellt sind. Dadurch sind diese Leistungen noch etwas geringer.
Risiko 4: Abweichende Leistungen
Es tritt ebenfalls des Öfteren das Problem auf, dass sich die tatsächlichen Leistungen aus der arbeitsrechtlichen Zusagen stark von den Leistungen unterscheiden, welche im BU-Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen geschlossen wurden. Hier gilt es sich vorab über mögliche Abweichungen zu informieren.
Risiko 5: Die Steuerliche Behandlung
Ein weiteres Risiko kann auftreten, wenn die Beiträge für die Versicherung durch die bAV mit einem Teil des Bruttogehalts vor Steuern gezahlt werden. Wenn dieser Fall auftritt, so ändert sich auch die steuerliche Behandlung der Beiträge, wenn es zu einem Leistungsfall kommt. Die BU-Leistungen der bAV müssen komplett versteuert werden, während bei einer privaten BU-Versicherung nur geringe Steuern auf den Ertragsanteil anfallen.
Risiko 6: Verletzung der Kundeninteressen
Ein weiteres Risiko ist, dass die Makler in die Gefahr geraten, die Interessen ihrer Kunden zu verletzen, wenn sie nicht auf dem Laufenden ist. Wenn sich die betriebliche BU-Dienstleistung ändert, müssen sie sicherstellen, dass sie die neuesten Produkte, Optionen und Richtlinien kennen, um ihren Kunden eine aktualisierte Beratung zu bieten. Wenn die Makler nicht vorsichtig sind, werden die Kunden möglicherweise nicht die besten Produkte für ihre Bedürfnisse erhalten und der Makler muss einen finanziellen Verlust hinnehmen.
Risiko 7: Keine langfristige Ertragsquelle
Ein letztes Risiko, dem Vermittler von betrieblichen Berufsunfähigkeitspolicen ausgesetzt sind, ist der Verlust des Potenzials für zusätzliche Einnahmen. Da BU-Versicherungen häufig als einmalige Transaktion verkauft werden, können Vermittler nicht länger auf Prämien aus Einzahlungen zählen, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Daher müssen Vermittler neue Wege finden, um mehr Einmalzahlungen zu erzielen oder nach alternativen Einnahmequellen suchen, um ihre Einnahmen zu sichern. Dies kann eine zeitaufwendige Aufgabe sein, die sich unter Umständen als kostspielig erweisen kann.