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Prämiensprung ab 2022 – BU-Versicherung

Geschrieben von Sabine Schneller am 13. Dezember 2021

Berufsunfähigkeitsversicherung – Ab 2022 höhere Prämien bei Neuabschluss

Mit dem Jahreswechsel steigen die Prämien für Neuverträge der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das liegt am niedrigem Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen, auch als Garantiezins bekannt. Der Zinssatz wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und ist eine wichtige Kalkulationsgröße bei der Verzinsung der Deckungsrückstellungen der Versicherer. Die Absenkung zum 1. Januar 2022 auf nur noch 0,25 % hat auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) höhere Prämien zur Folge.

Wozu brauche ich eine BU?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Säule der persönlichen Vorsorge. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Auch junge Berufstätige können durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, ihren gelernten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Einer aktuellen Statistik zufolge sind etwa ein Viertel aller Berufstätigen im Laufe ihres aktiven Arbeitslebens von einer Berufsunfähigkeit betroffen. Für die reine Berufsunfähigkeit gibt es für Geburtsjahrgänge nach 1960 keine gesetzliche Absicherung mehr. Lediglich bei einer Erwerbsminderung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit greift die gesetzliche Rentenversicherung noch mit minimalen Leistungen. Eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit ist allerdings keinesfalls zu verwechseln mit einer Berufsunfähigkeit, denn wer berufsunfähig ist, muss noch lange nicht erwerbsunfähig sein. Vielmehr kann er noch anderen Tätigkeiten nachgehen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, die jedoch keinesfalls der beruflichen Qualifikation entsprechen müssen. Zudem hat der Gesetzgeber für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsrente hohe Hürden aufgestellt. Im Gegensatz dazu tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ein, wenn der bei Abschluss der Versicherung ausgeübte Beruf vorübergehend oder dauerhaft aufgegeben werden muss. Es spielt also keine Rolle, ob und in welchem Ausmaß noch anderen Tätigkeiten nachgegangen werden kann. Auch ist eine Anrechnung von Arbeitsentgelten auf die Leistung aus der privaten BU-Versicherung ausgeschlossen.

Wonach richten sich die Prämien der BU-Versicherung?

Die Höhe der Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird von verschiedenen, individuellen Faktoren bestimmt. Neben der Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung – also beispielsweise der monatlichen Rente im Falle der Berufsunfähigkeit – wird die Prämienhöhe natürlich im wesentlichen vom Beruf des Versicherten beeinflusst. Berufe, die mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko einhergehen, bedeuten in der Regel höhere Versicherungsbeiträge. Auch die private Lebensführung beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Wer in seiner Freizeit riskante Sportarten ausübt, muss mit höheren Beiträgen rechnen. Ebenso können bestehende Erkrankungen zu höheren Prämien oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsantrags durch die Versicherer führen. Alternativ zur BU-Versicherung ist auch der Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitspolice möglich.

Bundesfinanzministerium legt Höchstrechnungszins fest

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Höhe der Prämie der BU-Verträge kann vom Versicherungsnehmer überhaupt nicht beeinflusst werden. Der sogenannte Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, mit der die Versicherer ihre Deckungsrückstellungen kalkulatorisch maximal verzinsen dürfen. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und erreicht für das Jahr 2022 mit 0,25 % erneut einen historischen Tiefstand. Dabei gilt, je niedriger der Höchstrechnungszins ist, desto höher müssen die Prämien für neue Verträge ausfallen. Zwar gilt der Höchstrechnungszins in erster Linie für Lebensversicherungen, da Berufsunfähigkeitsversicherungen aufsichtsrechtlich aber zur Sparte der Lebensversicherungen gehören, findet der Satz hier ebenfalls Anwendung. Experten rechnen über den Jahreswechsel 2021/22 bei der BU-Versicherung mit Prämiensteigerungen von fünf bis zehn Prozent.

Sollte ich vor Jahresende noch eine BU-Versicherung abschließen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr individuelle Versicherung. Anders als beispielsweise bei den Sachversicherungen, gibt es bei der BU kein Standardprodukt. Ein übereilter Abschluss aus Angst vor höheren Prämien ist daher nicht ratsam. Nicht nur der individuelle Versorgungsbedarf, auch die im Versicherungsantrag abgefragten Angaben bedürfen einer genauen Prüfung. Falsche Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes und zum Leistungsausschluss führen. Die Komplexität der Berufsunfähigkeitsversicherung macht eine persönliche Beratung daher unbedingt erforderlich.

Tags: Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Kategorie / Thema: Allgemein, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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