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Berufsunfähigkeitsversicherung während der Schwangerschaft

Geschrieben von Jelena Mamut am 27. September 2017

 

Obwohl wir diesen Artikel bereits im Jahr 2017 geschrieben haben, hat sich derweil im Umgang mit werdenden Müttern bei den Versicherern nichts geändert.

 

Immer mehr Frauen interessieren sich nun dafür, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, im Falle der schon eingetretenen Schwangerschaft. Da die Schwangerschaft an sich keine Krankheit ist, ist dies kein Problem. Es sollte aber Acht gegeben werden darauf, dass es sich um einen hochwertigen Versicherungsschutz handelt, da bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auch das noch ungeborene Kind mitversorgt werden muss. Denn im Nachhinein hilft nur die Versicherung die eine genügend hohe Rente ergibt.

 

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Besonderheiten und Gesundheitsfragen für Mütter

Viele hinterfragen ob Mütter überhaupt ein Recht auf die Berufsunfähigkeitsversicherung haben, aber viele Mütter waren vor der Schwangerschaft berufstätig und möchten das auch nach der Elternzeit wieder sein. Denn selbst wenn die Berufsunfähigkeit nach der Elternzeit festgestellt wird, besteht kein Versicherungsschutz im Fall das die Ursache vor der Elternzeit entstanden ist. Deshalb ist es nicht ratsam den Vertrag während der Elternzeit „ruhen zu lassen“.

Im Fall das sich eine schwangere Frau für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, muss Sie auf gewisse Gesundheitsfragen antworten. Unter diesen müssen auch Behandlungen und Untersuchungen angegeben werden, inbegriffen auch die Schwangerschaftsvorsorge. Daraufhin sind viele Unternehmer neugierig darüber welche Woche der Schwangerschaft es schon ist. Vor allem ist wichtig, ob es sich um eine „normale“ Schwangerschaft oder eine Risikoschwangerschaft handelt. Bei einer Risikoschwangerschaft kann es dann auch durchaus passieren das der Versicherer den Antrag ablehnt.

Das sollte aber nicht entmutigen, denn in einem späteren Zeitpunkt kann der Antrag erneut erstellt werden und ganz normal durchkommen. Auch bei einer normalen Schwangerschaft sollte nicht von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgeraten werden, da bei dieser auch Komplikationen bei der Geburt miteinbegriffen sind falls diese später zur Berufsunfähigkeit führen.

 

Viele offene Fragen bei den Tarifen zu beantworten

Fragen die alle beantworten müssen, drehen sich um die Kriterien beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören Fragen über die spätere Verweisung auf andere Berufe, Angemessenheit der Rente und Erhöhung der bereits versicherten Rente.

Besonders bei der Mutterschaft ist zu beachten wie lange die Mutterschaftspause dauern kann, bevor die Frau als Hausfrau verwiesen wird. Wichtig ist auch was geschieht, falls in der Zwischenzeit noch eine Schwangerschaft dazukommt. Vom Versicherer hängt ab was mit dynamischen Erhöhungen passiert. Die Frage wie hoch die Rentenhöhe sein darf die eine (werdende) Mutter versichert und ob diese nach Beginn der Elternzeit oder des Mutterschutzes reduziert wird muss vor Vertragsabschluss geregelt werden.

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von unseren Experten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Mütter oder werdende Mütter beraten. Wir beschäftigen uns seit nunmehr mehr als 15 Jahren mit BU Versicherungen und können Ihnen somit Hilfestellung zu diesem sensiblen Thema geben. Füllen Sie hierzu unser Vergleichsformular aus und wir melden uns entweder telefonisch oder per Mail bei Ihnen.

Tags: Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung Bei Schwangerschaft, Berufsunfähigkeitsversicherung Schwangerschaft

Kategorie / Thema: Allgemein, Berufsunfähigkeitsversicherung
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