
Dienstunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeit
Bei Erkrankungen oder Unfällen tritt bei Angestellten, die für private Unternehmen arbeiten, die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, bei Beamten, Referendaren oder Beamtenwärtern ist es die Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Grunde genommen handelt es sich um die gleiche Versicherung, sie sind also vergleichbar, jedoch gibt es zwischen diesen zwei Versicherungsarten wichtige Unterschiede.
Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit nicht dasselbe
Bei Angestellten tritt die Berufsunfähig ein, wenn die Person den Beruf wegen einem Unfall, Krankheit oder Invalidität nicht mehr ausüben kann. Auch bei Beamten tritt die Dienstunfähigkeit wegen gesundheitlicher Gründe ein. Genauer gesagt heißt jenes, dass der Beamte oder Soldat aufgrund körperlicher oder geistlicher Schwäche oder gar körperlichen Gebrechens nicht mehr im Stande ist, die Pflichten die die Person dem Dienstherrn gegenüber hat, auszufüllen. Um die Dienstunfähigkeitsversicherung zu nutzen, muss der Beamte daraufhin ein ärztliches Gutachten festgestellt bekommen. Dies sollte ein amtsärztliches, truppenärztliches oder ein sonstiges ärztliches Gutachten sein. Der Beamte kann daraufhin in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Das hängt vom Status des Beamten oder Soldaten ab. Wegen dieser Charakteristiken ist die Dienstunfähigkeitsversicherung der Teilberufsunfähigkeit sehr nah. Bei dieser handelt es sich um eine Beeinträchtigung wegen der die Person nur teilweise ihren Beruf ausüben kann. Anders als bei der Erwerbungsunfähigkeit handelt es sich auch um die Berufsunfähigkeit, falls der Betroffene anstatt seines ursprünglichen Berufs, einen weniger bezahlten und sozial niedriger angesehenen Beruf ausführen kann. Dasselbe gilt für die Dienstunfähigkeit.
Dienstunfähigkeit oft schlecht abgesichert
Auch obwohl sie nicht gleichzusetzten sind, kann eine Arbeitsunfähigkeit in eine Dienstunfähigkeit hereinwachsen. Je nachdem weswegen der Beamte Dienstunfähig wird, zu welcher Erfahrungsstufe die jeweilige Person zugehört und der Dienstzugehörigkeit her, sind Beamten beim Dienstherrn mehr oder weniger gut abgesichert. Mit einer Versorgungsanalyse kann man den genauen Grad der Absicherung herausfinden. Denn es besteht ein hohes Risiko das Sie als Beamter nicht gut abgesichert sind. Es passiert oft dass Beamte keine Leistungen bekommen, weil der Dienstherr die Dienstunfähigkeit nicht mit der Berufsunfähigkeit gleichstellt. Nur Beamte auf Lebenszeit können eine Versorgung durch den Dienstherrn und einen (vorzeitigen) Ruhestand erwarten. Sonstige Beamte, diejenigen die auf Probe oder Widerruf werden in der Regel entlassen und der gesetzlichen Rentenversicherung weitergeleitet. Dafür haben Beamte auf Lebenszeit in den ersten Jahren nur eine Grundversorgung. Deshalb ist es wichtig das der Versicherer deutlich für alle Beamten den Versicherungsschutz für Die Dienstunfähigkeit beinhaltet.