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Verbraucherfreundliche Rechtsprechung

Geschrieben von Anett B. am 26. März 2014

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen für Verbraucher überhaupt. Ihr höchstes Kapital ist die eigene Arbeitskraft, die unbedingt abgesichert gehört. Und das soll mit der BU-Versicherung problemlos möglich sein. Allerdings stellt diese sich oft quer.

Der Fall

Im aktuellen Fall ging es um eine Arzthelferin. Sie hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Basis einer Risikolebensversicherung abgeschlossen. Im Januar 2012 wurde sie aufgrund eines psychischen Erschöpfungssyndroms krankgeschrieben. Als sie ein halbes Jahr später, Mitte Juli 2012, aufgrund dieser Erkrankung immer noch krankgeschrieben war, beantragte sie die BU-Rente aus ihrer Versicherung.

Die Versicherung zahlte zunächst unter Vorbehalt, lehnte den Antrag nach abschließender Prüfung jedoch ab. Der Grund dafür: Die Arzthelferin konnte wieder arbeiten und nur, weil sie ein halbes Jahr krankgeschrieben war, sei dies kein Indiz für eine vorliegende Berufsunfähigkeit in der Vergangenheit.

Das Urteil

Daraufhin zog die Betroffene vor Gericht und vor dem Landgericht Dortmund bekam sie Recht. Unter dem Aktenzeichen 2 O 249/13 sprachen die Richter sich am 06.02.2014 für die Zahlung der BU-Rente aus. Ausschlaggebend für das Urteil waren ein sozialmedizinisches Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkasse sowie der ärztliche Bericht des behandelnden Hausarztes.

Die Richter betonten, dass die Versicherung keine gegenteiligen Gutachten oder Arztberichte eingereicht habe. Daher sei die Klägerin auf der rechtlich einwandfreien Seite und müsse die BU-Rente erhalten.

Fachleute sehen in dem Urteil eine Bestätigung für die auch in der Vergangenheit oft versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. Zwar würde auch das aktuelle Urteil bestätigen, dass man nicht aufgrund jeder Erkrankung sofort berufsunfähig sei, bei einer mindestens sechsmonatigen Erkrankung sei aber von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Stellt sich die Versicherung quer, sollte man sich anwaltlichen Rat einholen. Am besten eignen sich dafür Anwälte, die sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert haben und über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Mit ihnen hätte man noch die besten Chancen, einen derartigen Fall zu gewinnen.

Kategorie / Thema: Allgemein, Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachrichten

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