Berufsunfähigkeitsschutz – Leistungsausschluss oder Risikozuschlag?
Keine Frage, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen für Verbraucher überhaupt. Viele Verbraucher scheuen sich jedoch vor dem Abschluss, da sie bereits Vorerkrankungen aufweisen. Diese sorgen nämlich dafür, dass viele Versicherer die Antragsteller schlicht und ergreifend ablehnen oder aber hohe Zuschläge für das erhöhte Risiko berechnen. Die Beiträge für die BU – Versicherung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu zählen unter anderem:
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- Alter des Versicherungsnehmers bei Eintritt in die Versicherung
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- Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
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- Berufsgruppe
- Höhe der vereinbarten BU – Rente
Ein Risikozuschlag kann teuer werden
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden den Antragstellern jede Menge Fragen rund um die Gesundheit gestellt. Vorerkrankungen, die im Schnitt bis zu fünf oder zehn Jahre zurückliegen, müssen dabei erfasst werden. Antragsteller sind verpflichtet, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Versäumen sie dies, kann es im Leistungsfall dazu kommen, dass die BU – Versicherung die Zahlung der vereinbarten Rente verweigert.
Bei bestehenden Vorerkrankungen werden Antragsteller nicht immer abgelehnt. Es kann ebenfalls ein Risikozuschlag vereinbart werden, um das erhöhte Risiko und die damit verbundenen Mehrkosten abzudecken. Diese Zuschläge können die Absicherung jedoch sehr teuer machen. Dafür bekommt man im Leistungsfall die vereinbarte Rente aber trotzdem ausgezahlt.
Leistungsausschlüsse sind günstiger, aber gefährlich
Eine Alternative zum Risikozuschlag, der während der gesamten Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden muss, ist der Leistungsausschluss. Dieser besagt, dass ein Patient mit Rückenleiden keine BU – Rente erhält, wenn er aufgrund der Folgen dieses Leidens berufsunfähig wird. So sparen sich Versicherte zwar hohe Zusatzkosten, sie laufen allerding auch Gefahr im Fall der Fälle leer auszugehen.
Das heißt, wenn es aufgrund der vorhandenen Rückenbeschwerden dazu kommt, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kommt der Leistungsausschluss zum Tragen. Zwar ist man dann nach allen Vorgaben berufsunfähig, bekommt aber trotzdem keine Rente. Für Versicherte sind solche Leistungsausschlüsse also wenig geeignet, weshalb sie in aller Regel Abstand davon nehmen sollten.