Ab 2014 staatliche Förderung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Staatliche Förderungen für private Vorsorge – das ist in Deutschland üblich. Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) sieht bereits ab dem kommenden Jahr eine staatliche Förderung auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Ziel ist es, dass Berufstätige sich besser gegen einen vorzeitigen Austritt aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen absichern können. Bereits heute sind fast 25 Prozent der Berufstätigen von einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit betroffen. Vater Staat will nun dafür sorgen, dass für diesen Fall besser vorgesorgt wird, indem die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steuerlich abgesetzt werden können.
Voraussetzungen für die Förderung
Soweit so gut, könnte man meinen. Eine sinnvolle Idee, die der Staat da hatte. Doch das böse Erwachen kommt mit dem Blick auf die genauen Bedingungen. Die steuerliche Förderung gibt es nämlich nur dann, wenn die BU eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Derzeit werden entsprechende Verträge mit einer BU-Rente bis maximal zum üblichen Renteneintrittsalter, also höchstens 67 Jahren, angeboten.
Müsste nun eine lebenslange Rente garantiert werden, würden die Beiträge drastisch ansteigen. Neue Tarife müssten fast doppelt so hohe Beiträge verlangen, wie die bisherigen. Damit würde der BU-Schutz für den Otto-Normal-Verbraucher unbezahlbar, sind sich Experten einig.
Ziel wurde klar verfehlt
Die hohen Kosten, die durch die Vorgaben von Vater Staat für eine BU-Versicherung entstehen, würden keinesfalls dafür sorgen, dass sich mehr Verbraucher für den Fall der Fälle absichern, so die einhellige Expertenmeinung. Das Ziel der Regierung wird damit komplett verfehlt.
Insbesondere die Menschen, die schon jetzt nur ein geringes Einkommen aufweisen, werden ohnehin kaum von den Steuervorteilen profitieren. Interessant ist die Förderung demnach nur für Personen, die sich den Schutz ohnehin leisten können. Auch besonders gefährliche Berufe, wie Dachdecker, Maurer und Co. würden mit massiven Beitragssteigerungen rechnen müssen. Ist der geförderte BU-Schutz aber doppelt so hoch, wie der herkömmliche, ist das kein Anreiz für Verbraucher, diesen abzuschließen. Insofern wird das erklärte Ziel der Bundesregierung nicht erreicht werden können, wenn an den Bedingungen nichts geändert wird.