Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von sehr vielen Arbeitnehmern völlig unterschätzt. Und dabei wird die Absicherung des Arbeitseinkommens, allein schon wegen der Verlängerung der Arbeitszeit bis 67 Jahre, immer wichtiger. Das Risiko berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, steigt mit dem höheren Renteneintrittsalter. Zudem gilt der gesetzliche Schutz gegen Berufsunfähigkeit, kurz BU, noch für einen eingeschränkten Personenkreis. Damit man später nicht von der sog. „Altersarmut“ oder der Berufsunfähigkeit betroffen ist, sollte man sich privat absichern.
Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird derzeit berufs- oder erwerbsunfähig und das bevor er in Rente geht, das belegen Statistiken. Da die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine Grundversorgung bieten und man damit nicht seinen gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten kann, sollte man mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
Vor allem junge Menschen haben heute die schlechteren Karten, denn im Fall der Berufsunfähigkeit haben nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, einen Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Dieser Personenkreis hat auch dann einen Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, aber noch erwerbsfähig sind.
Alle Bundesbürger, die aus dieser Personengruppe herausfallen, müssen sich privat um einen Schutz vor Berufsunfähigkeit kümmern. Für sie gibt es seit 2001 bei einer Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Rente mehr. Wer also nach 1961 geboren ist, aus gesundheitlichen Gründen seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, hat keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente. Hier ist nur ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gegeben. Das aber auch nur für die Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sechs oder mehr Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Zudem muss der Betroffene bestimmte Versicherungs- und Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
Schnell wird also deutlich, dass die private Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig ist. Denn wenn beispielsweise ein Architekt krankheitsbedingt nicht mehr seiner Tätigkeit nachkommen kann, kann er immer noch in einem Callcenter eingesetzt werden und gilt damit als voll erwerbsfähig. Seinen gewohnten Lebensstandard kann er mit dem Einkommen aus einem Callcenter nicht aufrecht erhalten.