Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich sparen
Wer von seiner Arbeitskraft leben muss, sollte diese auch entsprechend absichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb unverzichtbar. Doch obwohl es mittlerweile viele Anbieter auf dem Markt gibt und auch die Leistungen durchaus zufriedenstellend sind, können sich viele Verbraucher den wichtigen Schutz nicht leisten. Grund sind extrem hohe Beiträge, wie die Beispielrechnung zeigt:
Diplomkaufmann/-frau, 2.000 Euro BU-Rente / Monat, 750 bis 1.750 Euro Jahresbeitrag
Industriemechaniker/-in, 25 Jahre, 1.500 Euro BU-Rente / Monat, 1.800 Euro Jahresbeitrag, Schutz bis 60 Jahre
Arzthelfer/-in, 1.000 Euro BU-Rente / Monat, 230 Euro Jahresbeitrag
Nachbesserungen wurden durchgeführt
Im aktuellen Test, dessen Ergebnisse in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest veröffentlicht werden, wurde zudem festgestellt, dass viele Versicherer Nachbesserungen vorgenommen haben. Die Testsieger waren die AachenMünchener, die Hannoversche und die VHV, die besonders kundenfreundliche Tarife bieten. Aber auch bei den meisten anderen Anbietern sind die Bedingungen positiv verändert worden.
So haben viele Versicherer Nachbesserungen bei den Anträgen vorgenommen. Ein lückenhaft ausgefüllter Fragebogen soll demnach nicht mehr sofort zum Verlust der Rente im Fall der Fälle führen. Trotz der hohen Kosten, die anfallen können, sollten sich Verbraucher nur mit einem BU-Schutz zufriedengeben, der mit „gut“ oder „sehr gut“ abgeschnitten hat.
Wie kann man sparen?
Wer sich den optimalen BU-Schutz nicht leisten kann, kann die Kosten dafür senken, indem er an verschiedenen Stellschrauben dreht. Verträge mit zu geringer BU-Rente sind allerdings nicht anzuraten. Lediglich Berufseinsteiger können diese nutzen, sollten dann aber auf eine Nachversicherungsgarantie achten, um die Rente später anpassen zu können, ohne, dass eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht.
Auch bei der Laufzeit lässt sich etwas machen. Wer die BU-Versicherung nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter (67 Jahre) laufen lässt, sondern schon mit 60 Jahren für eine Auflösung plädiert, kann die Beiträge nochmals drücken. Es kann ebenfalls ein Leistungsschutz bis zum 67. Lebensjahr vereinbart werden. Sollte es nach Laufzeitende und vor regulärem Renteneintritt zur Berufsunfähigkeit kommen, erhält man so zumindest noch die Rente für die Zwischenzeit.