Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt oft nicht
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer wieder als eine der wichtigsten privaten Versicherungen gelobt und empfohlen. Was dabei jedoch oftmals nicht berücksichtigt wird, ist der Punkt, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sich vor den anstehenden Zahlungen drücken.
So werden vor allen Dingen psychische Störungen nicht anerkannt. Dabei sind Burnout und Depressionen längst zu einem echten Volksleiden geworden. Sie haben die klassischen Urachen einer Berufsunfähigkeit, wie Rückenschmerzen oder Herz-Kreislauf-Probleme längst abgelöst. Alleine 2010 zählte man in Deutschland 53,5 Millionen Krankentage aufgrund von psychischen Beschwerden.
Ombudsmann bestätigt Verweigerung der Zahlung
Der Ombudsmann der Versicherer bestätigt, dass es bei den Beschwerden zur BU-Versicherung sehr häufig um psychische Erkrankungen geht. Zahlungen werden verweigert, Diagnosen nicht anerkannt und über eigene Gutachter in Frage gestellt. Konkrete Zahlen wollte er aber nicht nennen.
Das tut dafür der Bund der Versicherten. Etwa 16,9 Millionen BU-Verträge gibt es in Deutschland. Die vereinbarte Rentenzahlung wird aber nur für jeden 400. Vertrag gezahlt. Probleme sehen Verbraucherschützer und Bund der Versicherten gleichermaßen. So können bereits Erkrankte kaum eine Versicherung abschließen. Nach Abschluss der Behandlung und einer Karenzzeit von fünf Jahren konnte der volle Versicherungsschutz früher wieder aufgenommen werden, heute ist so etwas kaum noch denkbar.
Leistungsausschlüsse und Co. werden kritisiert
Viele BU-Versicherer vereinbaren auch Leistungsausschlüsse, so dass bestimmte Beschwerden nicht zum Bezug der BU-Rente berechtigen. So könnten unter anderem psychische Erkrankungen in den Klauseln der Versicherer ausgeschlossen werden, was aber fatal wäre. Heute weiß niemand, ob er nicht einmal an Burnout oder Depressionen leiden würde.
Auch den Verzicht auf die abstrakte Verweisung sehen Verbraucherschützer kritisch. Ein Berufswechsel sei nach einem Burnout eher die Regel, denn die Ausnahme. Demzufolge dürfe die abstrakte Verweisung nicht einfach ausgeschlossen werden, sondern die BU-Versicherung müsse genauso bei einem Wechsel des Jobs weiterhin Leistungen bieten.
Schwierig ist es aber auch, eine eindeutige Diagnose zu stellen. Denn bei Burnout könne zwar vorübergehend nicht gearbeitet werden, aber das reicht nicht sofort für eine Berufsunfähigkeit. Und auf diese schwierigen Diagnosen stützen sich die Versicherer beim Verweigern der Leistungen.