Wie ist der Begriff Verweisung zu erklären?

Als berufsunfähig gilt ein Versicherungsnehmer, wenn er körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, seinen derzeitigen Beruf auszuüben. Allerdings zahlt dann nicht automatisch die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente, denn in manchen Versicherungsverträgen sind einigen Besonderheiten eingebaut, die man als Versicherungsnehmer unbedingt kennen sollte.

So beispielsweise die Verweisung. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit der Versicherungsgesellschaft, den Versicherungsnehmer bei einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen zu können. Dies wird in der Praxis häufig angewendet, damit die Versicherungsgesellschaft nicht die Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss.

Allerdings sind der Verweisung klare Grenzen gesetzt, die durch das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden wurden. So kann die Versicherungsgesellschaft nicht auf einen anderen Beruf verweisen und die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern, wenn der Versicherte einen anderen Beruf ausüben könnte, er jedoch in seinem bisherigen Beruf eine besondere Wertschätzung erfahren hat. Wurde der Versicherungsnehmer also in seinem bisherigen Beruf beispielsweise zum Abteilungsleiter befördert und könnte aufgrund seiner Berufsunfähigkeit nur noch als Staplerfahrer arbeiten, kann die Versicherungsgesellschaft nicht auf die Verweisung beharren.

Er müsste nicht nur Gehaltseinbußen hinnehmen, sondern auch eine geringere Wertschätzung seiner Tätigkeit. So kann in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verweisen und ist damit zur Leistung der Berufsunfähigkeitsrente verpflichtet.



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