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Keine Erwerbsminderungsrente trotz Schwerbehinderung – eine BU schützt

Geschrieben von admin am 23. März 2025

 
Gericht verweigert Erwerbsminderungsrente: Eine 1962 geborene Frau litt unter verschiedenen schweren Erkrankungen, darunter Morbus Crohn, chronische Schmerzen, fortgeschrittene Kniearthrose und Wirbelsäulenbeschwerden. Aufgrund dieser gesundheitlichen Einschränkungen wurde ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 zuerkannt. Dennoch lehnte die Deutsche Rentenversicherung ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab. Die Begründung: Sie sei noch in der Lage, mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts auszuführen.
 

Der Weg durch die Instanzen

Nach der Ablehnung ihres Antrags zog die Frau vor das Sozialgericht Konstanz. Mehrere vom Gericht bestellte Gutachter bestätigten ihre ernsthaften gesundheitlichen Einschränkungen. Dennoch wies das Gericht die Klage ab. Es argumentierte, dass sie trotz ihrer Erkrankungen noch mindestens sechs Stunden täglich leichte berufliche Tätigkeiten ausführen könne. Auch ihre Morbus Crohn-Erkrankung schließe den Arbeitsmarkt nicht aus.

In der Berufung bestätigte das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. November 2024 (L 10 R 1950/24) die Entscheidung der Vorinstanz

Daraufhin legte die Klägerin Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ein. Doch auch dieses Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es erkannte keine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung an. Der GdB von 50 sei unerheblich, da er hinsichtlich der Frage einer zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit keine Rolle spiele.
 

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

In Deutschland haben Versicherte Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden.

  • Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  • Bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden spricht man von teilweiser Erwerbsminderung.

Wichtig ist, dass nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist, sondern die Fähigkeit, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts irgendeine Tätigkeit auszuüben. Selbst wenn jemand den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist, andere leichte Tätigkeiten mindestens sechs Stunden täglich zu verrichten, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
 

Bedeutung des Grads der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, in welchem Ausmaß die körperliche, geistige oder seelische Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Ein GdB von 50 oder mehr gilt als Schwerbehinderung. Allerdings ist der GdB für die Beurteilung der Erwerbsminderung nicht ausschlaggebend. Es kann also sein, dass jemand als schwerbehindert gilt, aber dennoch keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, weil die Arbeitsfähigkeit noch ausreichend ist.
 

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung unverzichtbar ist

Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente keineswegs garantiert ist – selbst bei schweren Erkrankungen und einer anerkannten Schwerbehinderung. Die Hürden für den Erhalt der Rente sind hoch. Gerade Menschen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind, sollten deshalb frühzeitig mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vorsorgen.

Eine BU-Versicherung zahlt bereits dann eine monatliche Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird hier nicht geprüft, ob eine andere Tätigkeit noch möglich wäre. Dies kann den finanziellen Ruin verhindern und Betroffenen helfen, ihren Lebensstandard zu halten.
 

Fazit

Der Fall zeigt, dass selbst bei ernsthaften gesundheitlichen Einschränkungen und einem anerkannten Grad der Behinderung nicht automatisch ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht. Entscheidend ist die verbliebene Arbeitsfähigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Da die gesetzliche Absicherung oft nicht ausreicht, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten privaten Vorsorgemaßnahmen, um sich vor finanziellen Einbußen im Krankheitsfall zu schützen.

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Tags: Gerichtsurteil, Urteil

Kategorie / Thema: Allgemein, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Nachrichten
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