
Schutz vor den Folgen von Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit kann sich durch eine psychische Erkrankung einstellen. Die BU Versicherung schützt vor den prekären Folgen, allerdings lehnen BU-Versicherer bisweilen Antragswillige ab. Wer bereits in einer psychologischen oder gar psychiatrischen Behandlung war, erhält oft nicht die begehrte BU-Police.
BU Versicherung: Schutz vor den Folgen von Berufsunfähigkeit
Die BU-Police ist die wichtigste Versicherung für Erwerbstätige. Sie zahlt, wenn die Versicherungsnehmer ihren Beruf wegen einer festgestellten Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können, was einen plötzlichen Einkommensverlust bedeutet. Hierfür ist die Voraussetzung, dass eine Krankheit schon mindestens sechs Monate andauert und bei einer Rückkehr ins Arbeitsleben keine tägliche Belastung über sechs Stunden zumutbar ist. Dies muss ärztlich festgestellt worden sein. Immerhin trifft es statistisch gesehen jeden vierten Berufstätigen mindestens einmal während seines Arbeitslebens, sodass die Absicherung in Form einer BU Versicherung zwingend erscheint.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit
Der GDV (Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft) veröffentlich jährlich Zahlen zu den Ursachen für eine eingetretene Berufsunfähigkeit. Die aktuellste Statistik (Stand: Februar 2023, Zahlen für 2022) listet diese Ursachen auf:
- psychische Erkrankungen und Nervenleiden: 33,51 %
- Erkrankungen von Skelett und Bewegungsapparat: 20,05 %
- Krebs: 17,42 %
- sonstige Erkrankungen: 14,73 %
- Unfälle: 7,77 %
- Herz- und Gefäßerkrankungen: 6,52 %
Dass die psychischen Erkrankungen das Ranking anführen, verwundert Experten nicht: Seit Jahren steigt der Arbeitsdruck, von Burn-outs sind inzwischen längst nicht mehr nur leitende Angestellte betroffen. Dem Burn-out folgt allzu oft die Depression. Die Betroffenen werden zuerst arbeits- und dann berufsunfähig.
Voraussetzung für den Abschluss einer BU-Police: Beantwortung von Gesundheitsfragen
Die BU-Versicherer legen Antragstellern auf eine BU Versicherung einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen vor. Dieser ist wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer hier etwas verschweigt, riskiert, dass der BU-Versicherer im Schadensfall nicht zahlt. Gefragt wird nach Krankhausaufenthalten der letzten Jahre, nach chronischen Leiden, dauerhaften Beeinträchtigungen und eben auch nach psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung in den letzten Jahren. Wer diese bejahen muss, hat als Antragsteller auf eine BU-Police schlechte Karten. Die BU-Versicherer schätzen bei psychischen Leiden das Rückfallrisiko als sehr hoch ein. Im Ergebnis wird die BU Versicherung entweder sehr teuer oder ganz verweigert. Auch die Ausschlussmöglichkeit von Leistungen bei einer erneuten psychischen Erkrankung besteht.
Wie gelangen Sie zu Ihrer BU-Police?
Nicht nur wegen psychischer Leiden, sondern ganz allgemein sollten Sie beim Antrag auf eine BU Versicherung zunächst eine anonymisierte Risikovoranfrage an den Anbieter stellen. Sie erfahren dann, ob Sie dieser BU-Versicherer aufnehmen würde und welche Konditionen er anbietet. Die Anonymisierung Ihrer Anfrage ist extrem wichtig, denn alle Versicherungsunternehmen in Deutschland greifen auf eine gemeinsame Datenbank von Kunden zu. In dieser sind frühere Ablehnungen gespeichert. Mit der anonymisierten Anfrage hingegen erhalten Sie eine objektive Auskunft. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft Ihnen bei dieser Anfrage und lotet Ihre Chancen aus. Sollten Sie tatsächlich eine Psychotherapie absolviert haben, lassen Sie rund fünf Jahre vergehen. Das ist der Zeitrahmen für die Gesundheitsprüfung. Der wichtigste Tipp aber lautet: Beantragen Sie die BU-Police in jungen Lebensjahren. Die körperlichen und psychischen Leiden entstehen erst mit den Jahren und erhöhen dann das Risiko für eine Berufsunfähigkeit. Für junge Arbeitnehmer*innen ist die BU Versicherung leichter zu erhalten und zudem besonders günstig.