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Eine Überschau zur Grundfähigkeitsversicherung

Geschrieben von Jelena Mamut am 30. Juli 2017

Nicht alle haben die Möglichkeit eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um sich für den Fall abzusichern, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihren Lebensunterhalt verdienen können. Deshalb haben diejenigen die risikoreiche Berufe ausüben oft nur die Möglichkeit eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn vor allem Ältere werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erst gar nicht von den Versicherern angenommen. Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu einer der jüngsten Versicherungsarten in Deutschland und beschäftigt sich mit dem Risiko das Menschen ihre Grundfähigkeiten wie sehen, hören oder sprechen verlieren.

 

Die Grundsätze der Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung kann von Berufstätigen, aber auch von denen die (noch) nicht arbeiten, abgeschlossen werden. Dazu gehören zum Beispiel Schüler und Studenten, aber auch Hausfrauen. Am meisten ist diese Versicherungsart für diejenigen gedacht, die zu Hochrisikoberufen gehören. Dazu gehören zum Beispiel Fotografen oder Dachdecker für die ein Berufsunfähigkeitsschutz nicht möglich oder zu teuer ist. Das Mindestalter für den Eintritt in die Grundfähigkeitsversicherung liegt in der Regel zwischen 5 und 7 Jahren. Später sollte man aber auch problemlos in die Berufsunfähigkeitsversicherung umsteigen können. Bei dieser Versicherungsart ist es für den Versicherer nicht wichtig weswegen der Verlust entstanden ist und ob der Versicherte danach noch arbeiten kann oder nicht. Dem Versicherten wird eine monatliche Rente ausgezahlt, falls er oder sie eine der vertraglich festgelegten Grundfähigkeiten verliert.

 

Drei Kategorien der Grundfähigkeiten

Meistens werden die Grundfähigkeiten in zwei oder drei Kategorien gruppiert. Zur ersten Kategorie gehören die Grundfähigkeiten: Sehen, Sprechen, sich orientieren und die Hände gebrauchen. Bei dieser Kategorie reicht es eine Fähigkeit zu verlieren damit die Rente ausgezahlt wird. Zur zweiten Kategorie gehören die Fähigkeiten: Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Sitzen, Arme bewegen, Auto fahren, Heben und Tragen und zuletzt Greifen. Bei dieser Kategorie bedarf es den gleichzeitigen Verlust von mehreren Grundfähigkeiten, damit die Rente ausgezahlt wird. Viele Versicherer bieten zusätzlich noch eine dritte Kategorie an. Zu dieser gehören die Fähigkeiten: Konzentration, Gedächtnis, Planen von Aufgaben und Auffassungsgabe. Bei der Grundfähigkeitsversicherung wird die Höhe der Beiträge für jeden einzelnen Versicherten vom ausgeübten Beruf und anderen verschiedenen Faktoren her ausgemacht. Zusätzlich dazu spielt das Alter, mögliche Vorerkrankungen des Versicherten, die gewählte Laufzeit und Höhe der vereinbarten Rentenzahlungen eine große Rolle. Eine Gesundheitsprüfung muss vor Vertragsabschluss gemacht werden. Es kann sein das der Versicherte Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge hinnehmen muss, aber Ablehnungen kommen viel seltener vor als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kategorie / Thema: Allgemein, Grundfähigkeitsversicherung, Nachrichten

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