
Gericht stärkt Rechte der Versicherer bei arglistiger Täuschung
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg sorgt für Aufmerksamkeit: Es stärkt die Position der Versicherungsunternehmen in Fällen, in denen Versicherungsnehmer*innen bei Vertragsabschluss bewusst falsche Angaben gemacht haben. Konkret ging es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die ein Mann abgeschlossen hatte, ohne seinen tatsächlichen Gesundheitszustand vollständig offenzulegen.
Hintergrund des Falls
Der Kläger hatte bei der Antragstellung für seine Berufsunfähigkeitsversicherung erhebliche gesundheitliche Probleme verschwiegen. Diese Informationen hätten für den Versicherer eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung des Risikos gespielt. Nachdem der Versicherer die Täuschung entdeckte, focht er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das bedeutet, dass der Versicherer den Vertrag rückwirkend für nichtig erklärte und sich weigerte, Leistungen zu erbringen.
Der Kläger versuchte daraufhin, den Prozess in die Länge zu ziehen, um die gesetzliche Anfechtungsfrist von einem Jahr zu überschreiten. Die Hoffnung war, dass der Versicherer nach Ablauf dieser Frist keine rechtlichen Schritte mehr einleiten könnte. Das Gericht erkannte jedoch die Täuschungsabsicht und entschied zugunsten des Versicherungsunternehmens.
Rechtliche Bedeutung des Urteils
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben bei Versicherungsanträgen. Versicherungen sind auf die korrekten Angaben der Antragstellerinnen angewiesen, um das Risiko und die Versicherungsprämien angemessen berechnen zu können. Täuschungen können daher nicht nur zur Vertragsauflösung führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Versicherungsnehmerinnen haben.
Die Entscheidung zeigt zudem, dass Gerichte Versicherungsunternehmen nicht daran hindern, einen Vertrag auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist anzufechten, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Versicherungsnehmer absichtlich getäuscht hat und den Prozess verzögert hat, um Vorteile zu erlangen.
Wichtige Hinweise für Versicherungsnehmer*innen
Damit Verbraucher*innen nicht in eine ähnliche Situation geraten, sollten sie folgende Punkte beachten:
- Ehrlichkeit bei der Antragstellung: Alle Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sollten vollständig und korrekt beantwortet werden. Wer absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes.
- Nachteilige Folgen von Falschangaben: Wird eine Täuschung nachträglich aufgedeckt, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend auflösen und bereits gezahlte Leistungen zurückfordern.
- Rechtliche Konsequenzen: Wenn eine arglistige Täuschung bewiesen wird, stehen die Chancen für Versicherungsnehmer*innen vor Gericht schlecht. Versicherer haben das Recht, sich gegen betrügerisches Verhalten zu wehren und Verträge in solchen Fällen anzufechten.
- Korrektur von Fehlern: Falls nach Antragstellung bemerkt wird, dass versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, sollte dies umgehend dem Versicherer mitgeteilt werden. Oft gibt es Möglichkeiten, den Fehler zu korrigieren, bevor es zu rechtlichen Problemen kommt.
Fazit
Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Versicherungsbranche. Es verdeutlicht, dass arglistige Täuschungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können und Versicherer in solchen Fällen das Recht haben, Verträge rückwirkend anzufechten. Für Versicherungsnehmer*innen bedeutet dies, dass Ehrlichkeit bei der Antragstellung oberste Priorität haben sollte. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz auch im Ernstfall greift und keine rechtlichen Auseinandersetzungen drohen.