
Versicherungskammer verbessert Berufsunfähigkeitsschutz seit Anfang 2025
Die Versicherungskammer hat ihre Berufsunfähigkeits- (BU) und Grundfähigkeitsversicherungen grundlegend überarbeitet. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines erweiterten Schutzes bei schwerer Krebserkrankung. Diese Neuerung gelten seit 01.01.2025 in allen BU-Tarifen und Grundfähigkeitsversicherungen der Versicherungskammer. Damit wird eine finanzielle Absicherung geboten, die in dieser Form bislang einzigartig ist.
Neuerungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung 2025
Seit Anfang 2025 gelten für Neukund*innen deutlich verbesserte Bedingungen. Dazu zählt insbesondere die automatische Integration eines Schutzes bei schwerer Krebserkrankung. Wer an einer der definierten schweren Krebsarten erkrankt, erhält ohne Wartezeit und unabhängig von der weiteren Erwerbsfähigkeit eine monatliche Rente.
Ein weiteres Novum ist die Erhöhung der maximal versicherbaren Einkommensabsicherung. Kund*innen können künftig bis zu 70 Prozent ihres Jahresbruttogehalts über die BU-Versicherung absichern. Damit wird der finanzielle Schutz deutlich ausgeweitet.
Für viele Berufe wurden zudem die Endaltersgrenzen erhöht. Dies betrifft insbesondere Feuerwehrleute, Zeitsoldat*innen und andere Berufe mit besonderen Herausforderungen. Die angepassten Regelungen ermöglichen es diesen Berufsgruppen, länger abgesichert zu bleiben und den BU-Schutz bis ins höhere Alter zu verlängern.
Erweiterter Schutz für Beamt*innen
Für Beamtinnen bringt die neue Tarifstruktur weitere Vorteile. Bei Neuabschlüssen ist die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit nun standardmäßig enthalten. Für Vollzugsbeamtinnen, etwa in der Polizei, Feuerwehr oder Justiz, gibt es einen speziellen Baustein zur Absicherung der sogenannten Vollzugsdienstunfähigkeit. Dies bedeutet eine finanzielle Sicherheit für Beamt*innen, die ihren Dienst aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben können.
Mehr Gerechtigkeit für Teilzeitbeschäftigte
Auch Teilzeitbeschäftigte profitieren von den neuen Regelungen. Ihnen wird der gleiche Zugang zu BU-Leistungen ermöglicht wie Vollzeitkräften, was bislang nicht immer selbstverständlich war. Bei schwerer Krebserkrankung übernimmt der Versicherer zudem für bis zu 18 Monate die Beitragszahlung, während die vereinbarte Rente weiterhin ausgezahlt wird. Dies stellt eine erhebliche Entlastung für Betroffene dar.
Neue Preiskalkulation und Beitragsanpassungen
Mit den Änderungen geht auch eine neue Preiskalkulation einher. Vor allem in Berufen aus dem Heilwesen, der Verwaltung und dem Bildungssektor profitieren Neukund*innen von gesenkten Beiträgen. Durch eine genauere Risikobewertung und aktualisierte statistische Daten konnten die Beiträge in diesen Bereichen optimiert werden, ohne dabei die Leistungen einzuschränken.
Fazit
Die Versicherungskammer setzt mit ihren neuen Tarifen ab 2025 Maßstäbe in der BU-Versicherung. Besonders hervorzuheben ist der verbesserte Schutz bei schwerer Krebserkrankung sowie die flexiblere Absicherung für unterschiedliche Berufsgruppen. Die neuen Regelungen bieten mehr finanzielle Sicherheit und eine fairere Leistungsstruktur, die sich an den realen Bedürfnissen der Versicherten orientiert.