Aus welchen Gründen werden BU-Anträge abgelehnt?
Es kommt vor, dass eine BU- Versicherung beim eingetretenen Leistungsfall nicht zahlen will. Dabei hat der Versicherungsnehmer die private Police ja gerade dafür abgeschlossen. Solche Fälle landen manchmal vor Gericht. Interessenten an einer Berufsunfähigkeitsversicherung können dem Prozesskostenrisiko vorbeugen – mit einer Rechtsschutzversicherung, die sie im Vorfeld abschließen.
Sind BU-Anträge nun überflüssig?
Auf keinen Fall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nach wie vor als effektivste Absicherung gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie berufsunfähig werden. Das passiert durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit schneller, als wir es uns vorstellen können und möchten. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet dann zu wenig und für die Jahrgänge ab 1961 ohnehin nur noch sehr eingeschränkt (bei absoluter Erwerbsunfähigkeit). Daher empfehlen alle Experten den Abschluss einer BU- Versicherung. Sollten Sie nun über diese verfügen, möchten Sie sich natürlich keine Sorgen darüber machen, dass im Versicherungsfall Ihr Leistungsantrag abgelehnt werden könnte. Schauen wir uns an, wie hoch das Risiko hierfür ist.
Wie oft lehnen Versicherungsunternehmen BU-Anträge ab?
Das Analysehaus Franke und Bornberg hat zuletzt im Juni 2021 die Anerkennungsquote der Versicherer bei der BU- Versicherung untersucht. Zu diesem Zeitpunkt betrug sie 79 %. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluss, dass 21 % der Versicherten ihre gewünschte Auszahlung der BU- Versicherung nicht erhielten, jedenfalls nicht im ersten Anlauf, obgleich sie nach ihrer persönlichen Auffassung und nach der ihres Hausarztes berufsunfähig waren. Die Autoren der Studio räumen sogar ein, dass die Ablehnungsquote in Wahrheit noch etwas höher sein könnte, weil an solchen freiwilligen Studien stets eher diejenigen Versicherer teilnehmen, deren Regulierungspraxis positiv ausfällt.
Aus welchen Gründen werden BU-Anträge abgelehnt?
- In 60 % aller Ablehnungsfälle zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, weil nach Auffassung des Versicherers die betreffende Person nicht im nötigen Grad berufsunfähig ist.
- 20 % der BU-Anträge werden vom Versicherer angefochten, weil der Antragsteller vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt haben soll. Manchmal treten die Versicherer aus diesem Grund auch vom Vertrag zurück. Sie behaupten oder können belegen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben zu seiner Gesundheit, seinem Einkommen oder Beruf gemacht hat, um die Police zu günstigen Bedingungen zu erhalten und/oder eine höhere Rente zu bekommen.
- 11 % der Ablehnungen resultieren daraus, dass aus Sicht des Versicherers der Versicherungsnehmer weniger als ein halbes Jahr berufsunfähig sein wird. Das genügt nicht, um die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
- In 3 % der Fälle führt eine Ausschlussklausel, in 2 % eine sogenannte konkrete Verweisung zur Ablehnung der BU-Anträge.
Die Art der Erkrankung beeinflusst ebenfalls die Bewilligung oder Ablehnung der BU-Anträge. Krebspatienten erhalten die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr oft (94 %), Menschen mit psychischen Leiden am seltensten (71 %).
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
Wer eine BU- Versicherung abschließen möchte, sollte sich mit einer Rechtsschutzversicherung vor den Kosten des möglichen Streitfalls schützen. Der BdV rät nun, diese Rechtsschutzversicherung zuerst abzuschließen, deren Wartezeit abzuwarten und erst dann die BU- Versicherung abzuschließen. Dann leistet die Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall. Ihre Versicherungsbedingungen verlangen meistens, dass der auslösende Versicherungsfall (Abschluss der BU- Versicherung) nicht schon vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung bestanden hat.