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Lexikon

In unserem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz und verständlich. Stand: Oktober 2026.

Inhalt
  1. Ablehnung
  2. ABS-Police
  3. Abstrakte Verweisung
  4. Allgemeine Begrenzungen
  5. Altersabhängige Verweisung
  6. Angemessenheitsprüfung der BU-Rente
  7. Anspruchsvoraussetzungen
  8. Anzeigepflicht
  9. Arbeitslosigkeit
  10. Arbeitsunfähigkeit
  11. Arbeitsunfähigkeitsklausel
  12. Arztanordnungsklausel
  13. Auslandsversicherungsschutz
  14. Auszubildende
  15. Änderungsrisiko
  16. Ärztliches Gutachten
  17. Bedingungsanpassungsklausel
  18. Beitragsbefreiung
  19. Beitragsberechnung BU
  20. Beitragsstundung
  21. Berufsbedingte Endalterbegrenzung
  22. Berufsgruppentarifierung
  23. Berufsklauseln
  24. Berufsunfähigkeit
  25. Berufswechsel
  26. Diagnose
  27. Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten
  28. Dynamik
  29. Einlösungsbeitrag
  30. Erstprüfung
  31. Erwerbsminderungsrente
  32. Erwerbsunfähigkeit
  33. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  34. Geltungsbereich
  35. Genereller Verweisungsverzicht
  36. Gesundheitsfragen
  37. Grundfähigkeitsversicherung
  38. Hausfrau/Hausmann
  39. Höhere Beiträge
  40. Invaliditätsgrad
  41. Jobwechsel
  42. Karenzzeit
  43. Konkrete Verweisung
  44. Körperverletzung
  45. Körperverletzung als Ursache
  46. Krankheit
  47. Kräfteverfall
  48. Kriegsklausel
  49. Leistungseinschränkung
  50. Leistungsfall
  51. Medizinische Risikoprüfung
  52. Meldefrist
  53. Mitwirkungspflicht
  54. Nachprüfung
  55. Nachversicherung
  56. Nachversicherungsgarantie
  57. Pflegebedürftigkeit
  58. Prognosezeitraum
  59. Risikovoranfrage
  60. Risikozuschlag
  61. Rückwirkende Anerkennung
  62. Rückwirkende Zahlung
  63. Schwere-Krankheiten-Versicherung
  64. Steuern
  65. Ursachen BU
  66. Übergangsgeld
  67. Überschussbeteiligung
  68. Versicherungs- und Leistungsdauer
  69. Versorgungslücke
  70. Verweisung
  71. Verweisungsklausel
  72. Volle Erwerbsminderung
  73. Vorübergehende Berufsunfähigkeit
  74. Vorvertragliche Anzeigepflicht
  75. Wiedereingliederungshilfe
  76. Zurückstellung

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Ablehnung

Hält der Versicherer das Risiko einer künftigen Berufsunfähigkeit wegen Vorerkrankungen, Beruf oder Hobbys für zu hoch, lehnt er den Antrag ab. Oft ist statt einer Ablehnung auch ein Zuschlag, ein Ausschluss oder eine Zurückstellung möglich. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet unnötige Ablehnungen. Mehr zur Ablehnung

ABS-Police

Bei einer ABS-Police (abgestufte Leistung) sinkt die versicherte Rente mit zunehmendem Alter, der Beitrag ist entsprechend niedriger. Der Gedanke: Mit dem Alter steigen oft andere Absicherungen. Achten Sie darauf, dass die Rente trotzdem zum Leben reicht.

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Abstrakte Verweisung

Mit der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnten – auch wenn Sie ihn tatsächlich nicht ausüben. Gute Tarife verzichten darauf. Mehr zur Verweisung

Allgemeine Begrenzungen

Für den Abschluss gelten Altersgrenzen: Viele Versicherer versichern ab etwa 10 bis 15 Jahren (Schüler-BU) und bis zu einem Eintrittsalter von etwa Mitte 50. Das Endalter liegt meist bei 67. Daneben begrenzen die Versicherer die Rentenhöhe im Verhältnis zum Einkommen.

Altersabhängige Verweisung

Manche Tarife verzichten erst ab einem bestimmten Alter auf die abstrakte Verweisung oder schließen sie nur bis zu einem bestimmten Alter aus. Besser ist ein vollständiger Verzicht für die gesamte Laufzeit.

Angemessenheitsprüfung der BU-Rente

Beim Abschluss prüft der Versicherer, ob die gewünschte Rente im Verhältnis zu Ihrem Einkommen angemessen ist. Alle BU-Renten zusammen dürfen meist nur einen Teil des Bruttoeinkommens ausmachen, damit sich eine Berufsunfähigkeit finanziell nicht lohnt.

Anspruchsvoraussetzungen

In guten Tarifen haben Sie Anspruch auf die BU-Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Gute Tarife zahlen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Mehr erfahren

Anzeigepflicht

Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, sollten Sie sie dem Versicherer unverzüglich melden – am besten schriftlich und mit ärztlichen Unterlagen. Von der Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss spricht man bei den Gesundheitsfragen (siehe vorvertragliche Anzeigepflicht).

Arbeitslosigkeit

Werden Sie arbeitslos, können Sie bei vielen Versicherern die Beiträge stunden oder den Vertrag vorübergehend beitragsfrei stellen. Gute Tarife ermöglichen danach die Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht arbeiten kann („krankgeschrieben“). Arbeitsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit – ob daraus eine Berufsunfähigkeit wird, zeigt sich oft erst später.

Arbeitsunfähigkeitsklausel

Mit einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) zahlt der Versicherer schon nach meist sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung eine Rente für eine begrenzte Zeit, etwa 18 bis 36 Monate – auch wenn die Berufsunfähigkeit noch nicht geprüft ist.

Arztanordnungsklausel

Diese Klausel erlaubt dem Versicherer, bestimmte Behandlungen zu verlangen. Gute Tarife verzichten darauf oder beschränken sie auf einfache, zumutbare Maßnahmen wie Hilfsmittel.

Auslandsversicherungsschutz

Eine in Deutschland abgeschlossene BU gilt in der Regel weltweit. Tritt die Berufsunfähigkeit im Ausland ein, kann der Versicherer Untersuchungen in Deutschland verlangen; gute Tarife übernehmen die Reisekosten.

Auszubildende

Auch Auszubildende können eine BU abschließen – und profitieren besonders von niedrigen Beiträgen. Maßgeblich ist zunächst die Ausbildung, später der ausgeübte Beruf. Mehr für Azubis und Studenten

Änderungsrisiko

Rechtsprechung, Lebensbedingungen und Preise ändern sich über die lange Laufzeit einer BU. Dieses Änderungsrisiko berücksichtigen die Versicherer bei der Kalkulation.

Ärztliches Gutachten

Eine Berufsunfähigkeit muss ärztlich belegt werden. Reichen die Unterlagen nicht aus oder sind sich Versicherer und Versicherter uneinig, kann der Versicherer ein Gutachten einholen – meist bei einem Arzt seiner Wahl, auf seine Kosten.

Bedingungsanpassungsklausel

Damit kann der Versicherer die Bedingungen in engen Grenzen anpassen, etwa wenn eine Klausel unwirksam ist. Gute Tarife enthalten außerdem eine Besserstellungsgarantie: Verbesserungen in neuen Bedingungen gelten auch für bestehende Verträge.

Beitragsbefreiung

Im Leistungsfall müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen – der Vertrag läuft beitragsfrei weiter. Die Beitragsbefreiung ist Bestandteil jeder BU.

Beitragsberechnung BU

Der Beitrag hängt vor allem von Beruf und Risikogruppe, Eintrittsalter, Gesundheit, Rentenhöhe und Laufzeit ab. Das Geschlecht spielt seit den Unisex-Tarifen (Dezember 2012) keine Rolle mehr. Mehr zu den Berufsgruppen

Beitragsstundung

Bei finanziellen Engpässen können Sie die Beiträge bei vielen Versicherern für eine bestimmte Zeit stunden. Die gestundeten Beiträge müssen Sie später nachzahlen – meist in Raten. Während der Prüfung eines Leistungsantrags stunden gute Tarife die Beiträge zinslos.

Berufsbedingte Endalterbegrenzung

Für körperlich belastende Berufe begrenzen manche Versicherer das Endalter, zum Beispiel auf 60 oder 63 Jahre. Fragen Sie gezielt danach – sonst entsteht eine Lücke bis zur Rente.

Berufsgruppentarifierung

Die Versicherer teilen Berufe in Risikogruppen ein. Neben dem Beruf selbst zählen oft der Anteil an Bürotätigkeit, die Personalverantwortung und der Ausbildungsabschluss. Mehr zu den Berufsgruppen

Berufsklauseln

Für bestimmte Berufe gelten besondere Regeln – etwa Ausschlüsse oder Sonderklauseln für Piloten, Polizisten oder Ärzte (z. B. Infektionsklausel). Bei Beamten spricht man von der Dienstunfähigkeitsklausel.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist in den meisten Tarifen, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Mehr zu den Grundlagen

Berufswechsel

Bei den meisten modernen Tarifen müssen Sie einen Berufswechsel nicht melden, und der Beitrag bleibt gleich. Versichert ist dann der zuletzt ausgeübte Beruf. Mehr erfahren

Diagnose

Für die BU zählt nicht allein die Diagnose, sondern wie stark sie Sie in Ihrem Beruf einschränkt. Reichen Sie mit dem Leistungsantrag alle ärztlichen Unterlagen ein.

Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten

Beamte sind dienstunfähig, wenn sie dauerhaft ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können – darüber entscheidet der Dienstherr. Eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel übernimmt diese Entscheidung. Mehr zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Dynamik

Bei der Beitragsdynamik steigen Beitrag und versicherte Rente regelmäßig um einen festen Prozentsatz – ohne neue Gesundheitsprüfung. Bei der Leistungsdynamik steigt zusätzlich die laufende Rente im Leistungsfall.

Einlösungsbeitrag

Der Einlösungsbeitrag ist der erste Beitrag. Mit seiner Zahlung beginnt der Versicherungsschutz; er wird mit Vertragsabschluss, spätestens zum Versicherungsbeginn fällig.

Erstprüfung

Bei einem Leistungsantrag prüft der Versicherer die ärztlichen Unterlagen und Ihre Tätigkeitsbeschreibung, gegebenenfalls mit Gutachten. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung.

Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie in keiner Tätigkeit mehr als sechs (halbe Rente) bzw. drei Stunden täglich (volle Rente) arbeiten können. Sie wird nicht auf die private BU-Rente angerechnet. Mehr zur Erwerbsminderungsrente

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist, wer in keiner Tätigkeit mehr nennenswert arbeiten kann – meist weniger als drei Stunden täglich. Wer erwerbsunfähig ist, ist in der Regel auch berufsunfähig.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Sie zahlt nur bei Erwerbsunfähigkeit, also wenn Sie in keinem Beruf mehr arbeiten können. Sie ist günstiger als eine BU, leistet aber deutlich seltener. Mehr erfahren

Geltungsbereich

Die meisten BU-Tarife gelten weltweit. Bei längeren Auslandsaufenthalten oder einem Umzug ins Ausland sollten Sie die Bedingungen prüfen.

Genereller Verweisungsverzicht

Mit einem generellen Verweisungsverzicht verzichtet der Versicherer auf die abstrakte und die konkrete Verweisung. Er zahlt also auch dann, wenn Sie bereits einen anderen Beruf ausüben.

Gesundheitsfragen

Vor Vertragsabschluss beantworten Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit. Danach richten sich Annahme, Zuschläge und Ausschlüsse. Beantworten Sie sie vollständig und wahrheitsgemäß. Mehr zu den Gesundheitsfragen

Grundfähigkeitsversicherung

Sie zahlt eine Rente, wenn Sie eine versicherte Grundfähigkeit wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder den Gebrauch der Hände verlieren – unabhängig vom Beruf. Mehr erfahren

Hausfrau/Hausmann

Auch Hausfrauen und Hausmänner können eine BU abschließen. Versichert ist die Haushaltsführung; die Versicherer begrenzen die Rente auf einen festen Höchstbetrag.

Höhere Beiträge

Höhere Beiträge entstehen vor allem durch eine riskantere Berufsgruppe, ein höheres Eintrittsalter, Risikozuschläge für Vorerkrankungen oder gefährliche Hobbys sowie durch eine höhere Rente oder längere Laufzeit.

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad stammt aus der Unfallversicherung und beschreibt die dauerhafte Beeinträchtigung nach einem Unfall. In der BU zählt dagegen der Grad der Berufsunfähigkeit – meist ab 50 %.

Jobwechsel

Ein Wechsel des Arbeitgebers im selben Beruf hat keinen Einfluss auf Ihre BU. Auch bei einem Berufswechsel müssen Sie in den meisten modernen Tarifen nichts melden.

Karenzzeit

Mit einer Karenzzeit beginnt die Rentenzahlung erst nach einer vereinbarten Wartezeit, etwa sechs, zwölf oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Das senkt den Beitrag, setzt aber Rücklagen voraus.

Konkrete Verweisung

Üben Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich einen anderen Beruf aus, der Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, kann der Versicherer darauf verweisen. Wichtig ist, wie die Bedingungen die Lebensstellung beschreiben, etwa durch eine Grenze beim Einkommensverlust.

Körperverletzung

Eine Körperverletzung, etwa durch einen Unfall, ist eine der drei Ursachen, die zur Berufsunfähigkeit führen können. Gute Tarife leisten auch bei grob fahrlässig verursachten Unfällen.

Körperverletzung als Ursache

Eine Berufsunfähigkeit durch Körperverletzung, etwa nach einem Unfall, ist in der BU genauso versichert wie eine durch Krankheit.

Krankheit

Krankheiten sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – allen voran psychische Erkrankungen. Die BU leistet, wenn die Krankheit Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % beruflich einschränkt.

Kräfteverfall

Ein Nachlassen der körperlichen oder geistigen Kräfte, das über das altersübliche Maß hinausgeht. Er ist neben Krankheit und Körperverletzung eine anerkannte Ursache für Berufsunfähigkeit.

Kriegsklausel

Die Kriegsklausel regelt die Leistung bei Berufsunfähigkeit durch Kriegsereignisse. Gute Tarife leisten zumindest, wenn Sie im Ausland von Kriegsereignissen überrascht werden (passives Kriegsrisiko).

Leistungseinschränkung

Der Versicherer kann eine Leistung zeitlich befristet anerkennen. Gute Tarife begrenzen solche befristeten Anerkenntnisse, etwa auf einmalig zwölf Monate.

Leistungsfall

Der Leistungsfall tritt ein, wenn die Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Versicherer die Rente – vorausgesetzt, die Berufsunfähigkeit wird anerkannt.

Medizinische Risikoprüfung

Vor dem Abschluss prüft der Versicherer Ihre Gesundheit – meist anhand der Gesundheitsfragen, bei hohen Renten auch mit ärztlicher Untersuchung oder Befundberichten. Mehr zu den Gesundheitsfragen

Meldefrist

Wie lange der Versicherer bei verspäteter Meldung rückwirkend zahlt, regeln die Bedingungen unterschiedlich – gute Tarife leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, teils begrenzt auf drei Jahre. Melden Sie eine Berufsunfähigkeit trotzdem so früh wie möglich.

Mitwirkungspflicht

Im Leistungsfall müssen Sie mitwirken: die Berufsunfähigkeit anzeigen, Nachweise vorlegen, Auskünfte geben und angeordnete ärztliche Untersuchungen wahrnehmen.

Nachprüfung

Während der Rentenzahlung darf der Versicherer in angemessenen Abständen prüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht – in der Regel höchstens einmal im Jahr.

Nachversicherung

Mit einer Nachversicherung erhöhen Sie die versicherte Rente während der Laufzeit, um sie an Ihr gestiegenes Einkommen anzupassen.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Rente bei bestimmten Ereignissen – etwa Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung oder Immobilienkauf – ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen, meist innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis.

Pflegebedürftigkeit

Viele BU-Tarife leisten auch bei Pflegebedürftigkeit – unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit. Manche bieten zusätzlich eine Pflegerente als Option an.

Prognosezeitraum

Der Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern muss. In guten Tarifen sind es sechs Monate; ältere oder schwächere Bedingungen verlangen bis zu drei Jahre oder „auf Dauer“.

Risikovoranfrage

Bei einer anonymen Risikovoranfrage fragt ein Makler mit Ihren anonymisierten Gesundheitsangaben bei mehreren Versicherern gleichzeitig an, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden. So vermeiden Sie Ablehnungen und Einträge im Hinweis- und Informationssystem (HIS). Mehr zu Vorerkrankungen

Risikozuschlag

Ein Risikozuschlag ist ein Mehrbeitrag, den der Versicherer für ein erhöhtes Risiko verlangt – etwa wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Hobbys. Dafür ist das Risiko voll versichert. Mehr zu den Risikogruppen

Rückwirkende Anerkennung

Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, zahlt der Versicherer die Rente rückwirkend – in guten Tarifen ab Beginn der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab der Meldung.

Rückwirkende Zahlung

Die Prüfung eines Leistungsantrags dauert oft einige Monate. Wird die Berufsunfähigkeit anerkannt, erhalten Sie die bis dahin aufgelaufenen Renten nachgezahlt.

Schwere-Krankheiten-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe auf einmal, wenn eine versicherte schwere Krankheit festgestellt wird – je nach Tarif bis zu 75 Krankheiten. Sie wurde 1983 in Südafrika entwickelt und ergänzt die BU oder ist eine Alternative. Mehr zur Dread-Disease-Versicherung

Steuern

Eine private BU-Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe von der voraussichtlichen Bezugsdauer abhängt. Die Beiträge können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben – der Höchstbetrag ist aber meist schon ausgeschöpft.

Ursachen BU

Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind Krankheit, Körperverletzung (auch durch Unfälle) und Kräfteverfall – in allen drei Fällen leistet die BU. Häufigste Ursache sind psychische Erkrankungen. Mehr zu den Ursachen

Übergangsgeld

Manche Tarife zahlen ein Übergangsgeld oder eine Umorganisationshilfe, wenn Sie sich nach einer Berufsunfähigkeit umschulen lassen oder Ihren Betrieb umorganisieren.

Überschussbeteiligung

An den Überschüssen des Versicherers werden die Versicherten beteiligt – meist durch Verrechnung mit dem Beitrag, alternativ als Bonusrente oder verzinsliche Ansammlung. Mehr erfahren

Versicherungs- und Leistungsdauer

Die Versicherungsdauer legt fest, bis wann eine Berufsunfähigkeit eintreten darf; die Leistungsdauer, bis wann die Rente gezahlt wird. Beide sollten bis zum Rentenbeginn reichen, meist bis 67.

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und den gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung. Sie soll durch private Vorsorge geschlossen werden – zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Verweisung

Bei einer Verweisung lehnt der Versicherer die Leistung ab, weil Sie einen anderen Beruf ausüben könnten (abstrakt) oder tatsächlich ausüben (konkret). Wir vergleichen nur Tarife ohne abstrakte Verweisung.

Verweisungsklausel

Die Verweisungsklausel regelt, ob der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen darf. Am besten ist ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung; die konkrete Verweisung ist üblich. Mehr erfahren

Volle Erwerbsminderung

Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann. Dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Vorübergehende Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit muss nicht dauerhaft sein. Die BU zahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen; danach endet die Rente, und Sie zahlen wieder Beiträge.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Vor Vertragsabschluss müssen Sie die Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden den Vertrag anpassen, zurücktreten oder anfechten.

Wiedereingliederungshilfe

Endet die Berufsunfähigkeit, zahlen manche Tarife eine Wiedereingliederungshilfe – oft eine einmalige Zahlung in Höhe mehrerer Monatsrenten.

Zurückstellung

Bei einer frischen oder noch nicht ausgeheilten Erkrankung stellt der Versicherer den Antrag zurück, bis eine sichere Prognose möglich ist. Mehr zu Vorerkrankungen

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