Muss ich der Versicherung mitteilen, wenn sich meine berufliche Situation ändert?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man Angaben über seinen derzeit ausgeübten Beruf machen. Entsprechend diesem wird man in eine Risikogruppe eingeteilt, die sich auf den Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt. Hier sollte man in keinem Fall die Unwahrheit sagen, nur um den Beitrag zu drücken, denn dieser wirkt sich auch auf die Berufsunfähigkeitsrente aus, die man im Fall der Fälle von der Versicherungsgesellschaft zu erwarten hat.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung erstreckt sich meist über einen sehr langen Zeitraum, in dem sich in beruflicher Hinsicht einiges ändern kann. Daher sollte man als Versicherungsnehmer jeden Berufswechsel der Versicherungsgesellschaft mitteilen, damit eine eventuelle Anpassung vorgenommen werden kann. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben diesen Fall als Pflicht des Versicherungsnehmers in ihren Vertragsbedingungen ohnehin so definiert.

Hält man sich nicht an diese Meldepflicht, kann die Versicherungsgesellschaft dann die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall verweigern. Ändert sich die Risikogruppe, ändert sich meist auch der Beitrag. Um einem Versäumnis von vornherein vorzubeugen, kann man auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung achten, die mitwächst. Hierbei wird von einer Dynamisierung gesprochen, denn die versicherte Rente sollte sich immer am Nettoeinkommen orientieren und auch dies kann sich schließlich im Laufe der Jahre verändern. Mit einer vereinbarten Dynamik steigen der Versicherungsbeitrag und gleichzeitig auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente automatisch.



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