Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man von Berufsunfähigkeit spricht?

Erst wenn es im Laufe des Versicherungsvertrages dazu kommt, dass der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Prozentsatz, der im Versicherungsvertrag detailliert geklärt ist, berufsunfähig wird, dann erbringt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente.

Des Weiteren wird der Versicherungsnehmer auch dann erst von der Zahlung der Versicherungsbeiträge freigestellt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Dieser Tatbestand liegt immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer durch Krankheit, Körperverletzung und einem Kräfteverfall dauernd oder für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf oder seine berufliche Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und seinen Erfahrungen ausüben könnte.

Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen verstehen unter dem Tatbestand der Beeinträchtigung durch Körperverletzung, Kräfteverfall oder Krankheit, dass der Versicherungsnehmer bei Krankheit, einen vom normalen Gesundheitszustand abweichenden Zustand erreicht hat. Dies können psychische wie körperliche Beeinträchtigungen sein, die es nicht zulassen, dass er seinen bisherigen Beruf ausüben kann. Unter einer Körperverletzung sind Ursachen zu verstehen, die von Außen einen negativen Einfluss auf den Körper nehmen.

Unter einem Kräfteverfall versteht man innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Nachlassen der geistigen sowie körperlichen Kräfte, was meist im zunehmenden Alter der Fall ist. Diese Ursachen müssen zur Folge haben, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist zudem vereinbart, dass der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Beeinträchtigung auch nicht in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben.

Eine einheitliche Definition, wann eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, gibt es nicht, deshalb sollte der Versicherungsnehmer seine Versicherungsbedingungen im Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung auch ganz genau kennen. Maßgeblich ist in der Regel, ob der Versicherungsnehmer in der Lage ist, seinen bisherigen konkreten Beruf auszuüben oder nicht. Durch ein ärztliches Gutachten muss der Versicherungsnehmer belegen, dass er tatsächlich berufsunfähig ist.



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