Wer bekommt eventuell entstehende Überschüsse?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es eine sog. Überschussbeteiligung, die jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gestaltet ist. Grundsätzlich entsteht ein Überschuss immer dann, wenn die Anzahl der Versicherungsfälle und die Kosten geringer waren, als es die Versicherungsgesellschaft bei der Tarifkalkulation angenommen hat.

Zusätzlich ist das Versicherungsunternehmen in der Lage, Erträge durch die Kapitalanlage der Versicherungsbeiträge zu erwirtschaften. Aus den Kapitalerträgen für die Versicherungsleistungen in der Zukunft halten die Versicherungsnehmer den in der Mindestzuführungsverordnung definierten Wert, nach Abzug der garantierten Versicherungsleistungen.

Die Höhe dieser Überschussbeteiligung variiert je nach Versicherungsart, da hierbei unterschiedliche Faktoren zum Überschuss beitragen.

In der Mindestzuführungsverordnung ist genau beschrieben, dass der Versicherungsnehmer an positiven Ergebnissen beteiligt werden muss, wozu den Versicherungsgesellschaften drei Verfahrenswege zur Verfügung stehen. Zunächst kann die Versicherungsgesellschaft eine Betragsverrechung vornehmen, was in der Praxis sehr häufig der Fall ist. Dabei wird der erwirtschaftete Überschuss einfach mit dem jeweiligen Versicherungsbeitrag verrechnet. Des Weiteren kann eine Versicherungsgesellschaft auch ein Bonussystem auflegen, wobei die erwirtschafteten Überschüsse zinsbringend angelegt werden. Tritt dann der Versicherungsfall ein und die Berufsunfähigkeitsrente muss gezahlt werden, wird eine Zusatzrente gezahlt, die sich aus den angelegten Geldern ergibt.

Eine dritte Möglichkeit ist die verzinslichte Ansammlung, bei der ebenfalls die Überschüsse gesammelt und angelegt werden. Zum Ende des Vertrages wird dieses Vermögen dann an den Versicherungsnehmer in einer Summe ausgezahlt.



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