Wie funktioniert die so genannte Staffelregelung?

Ist im Versicherungsvertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, dann leistet die Versicherungsgesellschaft in der Regel ab einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. In jedem Fall muss dabei der Berufsunfähigkeitsgrad durch ein ärztliches Gutachten von den Versicherungsnehmern bewiesen werden.

In der Praxis kommt es allerdings häufig vor, dass der Versicherungsvertrag eine Staffelregelung vorsieht. Die Staffelregelung bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit auch nur ein Teil der jeweils individuell vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.

So kann es bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von 45 Prozent sein, dass der Versicherungsnehmer auch nur einen Anspruch auf 45 Prozent seiner Vollrente hat. Bei einem höheren Berufsunfähigkeitgrad wird dann erst die Versicherungssumme zu 100 Prozent geleistet.



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