Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, der sollte auf welche Besonderheiten achten?

Spielt man mit dem Gedanken, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, muss zunächst einmal zwischen der eigenständigen Versicherung und der Zusatzversicherung zu einer Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung unterschieden werden. Des Weiteren bieten viele Versicherungsgesellschaften auch Tarife an, bei denen die erwirtschafteten Überschüsse nicht mit den Beiträgen verrechnet werden, sondern in Investmentfonds fließen.

Eine Beratung durch einen Fachmann ist in diesem Bereich also unerlässlich. Besonders beachten sollte man den Grad der Berufsunfähigkeit, denn hierbei gibt es im Bezug auf den prozentualen Anteil der Berufsunfähigkeit starke Abweichungen. Meist wird ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die Berufsunfähigkeitsrente gestaltet, allerdings kann dieser Prozentsatz auch höher oder niedriger angesetzt werden.

Des Weiteren können die Bedingungen in einem Berufsunfähigkeitsvertrag vorsehen, dass bei einer bestehenden teilweisen Berufsunfähigkeit auch nur ein Teil der jeweils individuell vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Ein weiterer Punkt, der vor dem Abschluss einer solchen Versicherung beachtet werden sollte ist der Prognosezeitraum, was die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit beschreibt. Es gibt Versicherungsgesellschaften, bei denen der Versicherungsnehmer nur dann als berufsunfähig gilt, wenn er länger als ein Jahr nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Wird die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als drei Jahre anhalten, gelten die Versicherungsnehmer bei den meisten Versicherungsgesellschaften als voll berufsunfähig und haben einen Anspruch auf die gesamte Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Auch im Bereich der Gesundheitsfragen sind die Regelungen unterschiedlich. So kann es bei einigen Versicherungen vorkommen, dass bei Vorerkrankungen ein Risikoaufschlag zu entrichten ist.



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