Was passiert, wenn ich nach Ablauf der BU Versicherung nicht berufsunfähig geworden bin?

Bekomme ich die gezahlten Beiträge zurück? Diese Frage kann mit einem klaren „nein“ beantwortet werden, denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit der Kfz-Versicherung oder einer Haftpflichtversicherung zu vergleichen. Das System der Berufsunfähigkeitsversicherung kann nur funktionieren, wenn viele Versicherungsnehmer in einen Topf einzahlen, aus dem die Versicherungsnehmer bedient werden können, bei denen der Versicherungsfall eingetreten ist.

Ausnahme sind Tarife mit Beitragsrückgewähr

Hier sprcht man von der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Allerdings gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die eine Schlusszahlung vorsehen, wenn man während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig geworden ist. Dies ist allerdings in der Praxis eher die Ausnahme, weshalb man vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt diesen Bereich der Versicherungsdetails klären sollte. Ist eine solche Schlusszahlung vorgesehen, spiegelt sich diese meist aber auch in höheren Beiträgen während der Laufzeit wieder.

Um einen solchen Rückerstattungs-Tarif leicht zu finden, kann man den BU Tarifvergleich anforden.



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