Basiswissen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Dass die private BUV immer wichtiger wird, hat sich mittlerweile herum gesprochen. Doch was es beim Abschluss eines solchen Vertrages genau zu beachten gilt, das wissen die wenigsten. So sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall so früh wie möglich abgeschlossen werden. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Eintrittsalter, also dem Alter, in dem man die BU Versicherung abgeschlossen hat.

Gesundheitszustand der Antragsteller

Wichtig ist ebenfalls die Gesundheitsprüfung. Wer eine BU-Versicherung abschließen will, der muss für den Abschluss diverse Fragen zum eigenen Gesundheitszustand beantworten. Dazu zählt unter anderem auch die Frage nach Erbkrankheiten oder bereits bestehenden Vorerkrankungen. Die BU Versicherung hat das Recht, beim behandelnden Arzt Nachfragen anzustellen, wegen welcher Krankheiten man in den letzten Jahren eine Behandlung in Anspruch genommen hat.

Des Weiteren tritt beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig die Frage auf, ob man bereits von einer anderen Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde. Diese muss stets wahrheitsgemäß beantwortet werden. Da die meisten Versicherer eine Person, die bereits von einer anderen BU Versicherung abgelehnt wurden, nicht mehr annehmen, ist es ratsam, die Anträge für verschiedene Versicherungen zeitgleich abzugeben, da man dann die Frage mit Nein beantworten kann.

Weiterhin richtet sich der Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Geschlecht und dem ausgeübten Beruf. Einige Berufsgruppen weisen ein höheres Risiko auf, dass eine Berufsunfähigkeit auftritt und müssen deshalb höhere Beiträge zahlen.

Wichtiges Vertragsdetail

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte ebenfalls auf die „abstrakte Verweisung“ geachtet werden. Heute ist diese zwar nicht mehr üblich, kann vereinzelt aber durchaus noch vorkommen. Sie sagt aus, dass eine Berufsunfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn man in keinem Beruf mehr arbeiten kann. In einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung wird diese Klausel nicht enthalten sein, dann gilt die Erwerbsunfähigkeit, sobald man den erlernten und bisher ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Verfall der Kräfte für einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben kann.