Wenn der Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird

Möchten man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass nicht jeder bei den Versicherungsgesellschaften willkommen ist. Versicherungen haben das Recht einen Antrag abzulehnen und sie machen in der Praxis davon auch rege Gebrauch. Diversen Statistiken zufolge wird inzwischen jeder dritte Antrag abgelehnt.

Dies ist gerade dann der Fall, wenn man körperlich oder seelisch nicht gesund ist. Auch Personen die bereits ein gewisses Alter erreicht haben, haben es schwer einen Versicherer zu finden, der sie nicht zu horrenden Preisen versichert. Wer in der Vergangenheit mit verschiedensten Erkrankungen konfrontiert war, muss ebenfalls damit rechnen abgelehnt zu werden bzw. dass bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsumfang ausgeschlossen werden. Nicht selten sagen die Versicherer „nein“, lang schon mal ein Hexenschuss vor oder befand man sich bereits einmal in psychiatrischer Behandlung.

Vorgehen bei einem „nein“

Wurden Sie bei einer Versicherungsgesellschaft zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, dann können Sie Ihr Glück nur bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versuchen. Dazu ist es wichtig genau zu wissen, aus welchem Grund Sie abgelehnt wurden. Schauen Sie in diesem Fall nach Versicherungsgesellschaften, die diesen Ablehnungsgrund anders bewerten. Alternativ können Sie auch darüber nachdenken, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen. Als Zusatzversicherung z.B. zu einer privaten Unfallversicherung sind hin und wieder die Bedingungen nicht ganz so streng.

Doch Achtung: Sie dürfen den Grund der Ablehnung, z.B. eine schwere Vorerkrankung, bei der nächsten Antragstellung nicht verschweigen. Das führt dazu, dass wenn Sie genau wegen dieser Vorerkrankung einmal berufsunfähig werden, die Versicherung nicht in der Leistungspflicht ist, da Sie falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht haben.

Anstatt einer Ablehnung zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann es auch sein, dass der Versicherer eine bestimmte Erkrankung einfach vom Versicherungsumfang ausschließt. Das heißt für Sie, dass wenn Sie genau wegen dieser Erkrankung einmal berufsunfähig werden, Sie keine Leistungen aus der Versicherung zu erwarten haben. Liegt dieser Fall vor, sollten Sie ebenfalls nach anderen Versicherern Ausschau halten. Gleiches gilt auch, wenn ein Versicherer eine Vorerkrankung zwar mit in den Versicherungsumfang aufnimmt, Sie dafür aber einen höheren Beitrag zu leisten haben.

Die Bedingungen der Versicherungsgesellschaften zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr unterschiedlichen. Das können Sie zu Ihrem Vorteil ausnutzen!

Eine Ablehnung von vornherein vermeiden

Der beste Weg ist es, eine Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung von vornherein zu vermeiden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie sich mit der Thematik auskennen. Eine gute Vorbereitung beim Vergleich der Versicherungskonditionen verschiedener BU Versicherer ist daher das A und O. Informieren Sie sich darüber, was unbedingt versichert sein sollte! Machen Sie sich mit möglichen Vertragsklauseln vertraut! Nutzen Sie u.a. auch die Möglichkeit des BU Versicherungsvergleichs.

Unser Tipp:

Wir und auch die Stiftung Warentest raten Ihnen, zehn Anträge parallel zu stellen. Da jede Versicherung anders reagiert besteht gerade so eine gute Chance, von einer Versicherung als Versicherungsnehmer genommen zu werden. Zudem hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass Sie bei der Frage auf eine vorhergehende Ablehnung bei einer anderen Versicherung dies mit „nein“ beantworten können. Die Ablehnung eines Antrags wird zentral von den Versicherungen gespeichert. Auf dieses Zentralregister haben alle Versicherungsunternehmen Zugriff. Wer einmal in diesem Register auftaucht, der hat bei vielen Versicherern nur eine sehr geringe Chancen eine angemessene Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können.