Vertragsgestaltung bei der BU Versicherung – das sollten Sie wissen!

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auf viele Details zu achten. Ziel ist es, sich gegen die Berufsunfähigkeit so zu versichern, dass im Fall der Fälle die Versicherung auch wirklich zahlt. In Anbetracht dessen, dass sehr viele Anträge zur Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt werden, haben wir für Sie im Folgenden alle wichtigen Vertragsdetails beschrieben, auf die Sie besonders achten müssen.

Die Pauschalregelung

Sie sollten einen Vertrag wählen, der eine Pauschalregelung enthält. Dann ist eine Leistung der vollen Rente ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent zu erwarten. In der Praxis gibt es oftmals Verträge mit einer Staffelregelung. D.h. ab z.B. 25 Prozent Berufsunfähigkeitsgrad erhalten Sie auch nur anteilige Leistungen und erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeitsgrad die volle Rentenzahlung. Das kann in der Folge viele Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft sich bringen, da ein veränderter Grad der Berufsunfähigkeit immer von Ihnen nachgewiesen werden muss.

Abstrakte Verweisung

Wird bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt und Ihr Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung enthält die Klausel der abstrakten Verweisung, dann kann der Versicherer irgendeine Tätigkeit für Sie suchen, die Sie noch ausüben können. Auch wenn Sie im Bereich dieser vorgeschlagenen Tätigkeit keine Anstellung finden, steht der Versicherer nicht mehr in der Leistungspflicht.

Berufsklausel

Bei der Berufsklausel handelt es sich um eine Regelung, die in vielen Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden ist. Der Versicherer erhält durch die Berufsklausel die Möglichkeit der Leistungspflicht zu entgehen, wenn der Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf innerhalb seiner Berufsgruppe verwiesen werden kann. Das geschieht nicht willkürlich, denn diese Berufsklausel muss ein alternatives Einsatzgebiet klar abgrenzen und der Versicherte muss über die Qualifikationen verfügen, um in einem anderen Beruf seines Arbeitsbereiches eingesetzt zu werden.

Die Dynamik

Durch die Klausel der Dynamik können Sie dem Inflationsrisiko begegnen. Durch die Dynamik müssen Sie im Laufe der Jahre mit einer festen Erhöhung Ihrer Beiträge rechnen. In den meisten Verträgen setzt die Dynamik nicht ab dem ersten Versicherungsjahr ein, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Dies wird im Versicherungsvertrag detailliert festgehalten. Durch die Dynamik erhöht sich also Ihr zu zahlender Beitrag jedes Jahr erneut. In der Regel erfolgt die Erhöhung nach einem bestimmten Prozentsatz, z.B. 2 Prozent. Es ist damit nicht eine Beitragserhöhung im klassischen Sinne gegeben, sondern eine freiwillige Erhöhung, von der der Versicherungsnehmer bereits bei Unterzeichnung des Vertrags einwilligt. Der Vorteil: Sie können so im Laufe der Zeit immer bessere Leistungen zur Absicherung erhalten, denn Ihr Lebensstandard wird sich im Laufe Ihres Berufslebens auch steigern. Durch die Dynamik ist immer eine Anpassung gegeben.

Es gibt inzwischen auch Versicherungsangebote, bei denen eine Dynamik im Leistungsfall vorgesehen ist. Das bedeutet, dass auch die Renten jährlich steigen, sodass Sie damit dem schleichenden Kaufkraftverlust begegnen können.

Flexibilität

Der Versicherungsvertrag sollte möglichst flexibel sein, d.h. der Versicherungsschutz sollte an veränderte Lebenssituationen angepasst werden können, ohne dass Sie den Versicherungsschutz verlieren. Das bezieht sich in erster Linie auf die zu zahlenden Beiträge und spielt beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder bei Zahlungsschwierigkeiten eine enorm große Rolle.

Laufzeit

Im Idealfall sollte der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens bis zum Rentenbeginn laufen.

Meldefrist

Wurde bei Ihnen die Berufsunfähigkeit festgestellt, haben Sie nicht unbegrenzt Zeit dies dem Versicherer mitzuteilen. Die Mitteilung muss innerhalb einer Meldefrist erfolgen, die vertraglich vereinbart wird und zwar oftmals schon allein nur durch die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer. Sie sollten also genau wissen, wie lange Sie Zeit haben eine Berufsunfähigkeit zu melden, um sich auch eine rückwirkende Zahlung zu sichern. Wir diese Frist nicht eingehalten, kann die Versicherung eine rückwirkende Leistung verweigern und zahlt nur in Zukunft die Berufsunfähigkeitsrente.

Diese Meldefristen sind bei den verschiedenen Versicherern sehr unterschiedlich und liegen zwischen zwei und vier Wochen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Gesundheitsfragen

Sie sind das Herzstück eines jeden Antrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung, denn auf ihnen basiert die Frage, ob Sie überhaupt von der Versicherung angenommen werden und welche Beiträge zu zahlen sind.

Um einen umfassenden Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu erlangen, ist es besonders wichtig, dass Sie auf alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß antworten. Verschweigen Sie dem Versicherer keine Schwächen oder Krankheiten. Stellt sich später heraus, dass Sie bei den Gesundheitsfragen nicht ehrlich geantwortet haben, muss der Versicherer die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen. Das ist sogar dann der Fall, wenn Sie versehentlich eine Erkrankung vergessen haben anzugeben, die aber durch Ärzte dokumentiert ist. Vor dem Leistungsfall prüfen die Versicherer ganz genau Ihre bisherige Krankenakte.