Die Alternative zur BU: Absicherung der Grundfähigkeiten

Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine Alternative zur herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Sie leistet immer dann, wenn man eine der Grundfähigkeiten verliert, und zwar unabhängig davon, ob man trotz des Verlustes der Grundfähigkeit noch weiter arbeiten kann oder nicht. Ein Beispiel hierfür wäre der Verlust des Sehvermögens. Kann man auf beiden Augen eine Sehfähigkeit von weniger als vier Prozent vorweisen, so zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine entsprechende Rente.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist dabei ein Risikoprodukt, welches aber vergleichsweise preiswert in der Beitragshöhe ausfällt. Die günstigen Tarife finden man leicht im Grundfähigkeitsversicherung Vergleich hier. Geleistet wird eine monatliche Rente und die Grundfähigkeitsversicherung kann bereits für Kinder ab sechs Jahren abgeschlossen werden.

Die Rente wird ebenfalls gezahlt, wenn man trotz dem Verlust einer Grundfähigkeit weiterhin einen Beruf ausüben kann, also keine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit im eigentlichen Sinne vorliegt.

Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung

Die Beurteilungskriterien für die Leistung sind dabei in der Grundfähigkeitsversicherung sehr transparent gehalten und leicht verständlich. So leistet die Grundfähigkeitsversicherung immer dann, wenn man eine der im Fähigkeitenkatalog A oder drei der im Fähigkeitenkatalog B beschriebenen Grundfähigkeiten verliert. Zu den Grundfähigkeiten nach Katalog A gehören Sehen, Sprechen, Orientieren und die Hände. Dabei wird beispielsweise die Leistung gezahlt, wenn man auf beiden Augen nicht sehen kann, also maximal 2/50 Sehvermögen pro Auge bestehen bleiben.

Kann man nicht sprechen, sich also nicht artikulieren, so kann man ebenfalls die volle Rente erhalten. Wer sich weder zeitlich, noch örtlich oder zur eigenen Person orientieren kann, erhält genauso die volle Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung. Gleiches gilt, wenn man weder mit der rechten, noch mit der linken Hand einen Stift halten oder eine Tastatur bedienen kann.

Zum Fähigkeitenkatalog B gehören die Grundfähigkeiten Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Stehen, Greifen, Sitzen, Arme bewegen, Heben und Tragen, sowie das Autofahren. Auch hier erhält man Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung, sobald drei der Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob man trotzdem noch in der Lage ist, einen Beruf auszuüben oder nicht, weshalb die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative bzw. Ergänzung zur eigentlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung darstellt.

Wie sieht der Vertrag aus?

Die Grundfähigkeitsversicherung kann dabei mit verschiedenen Kriterien abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann die Grundfähigkeitsversicherung bis zu einem bestimmten Höchstalter abgeschlossen werden, dieses liegt, je nach Versicherungsgesellschaft bei 55, 60 oder 65 Jahren. Die Rentenzahlung kann lebenslang vereinbart werden. Ebenfalls sind planmäßige Erhöhungen der Rentenzahlungen möglich. Sie können jährlich um bis zu drei Prozent ansteigen. Für diese Erhöhungen wird zum einen der Beitrag von Anfang an etwas höher ausfallen. Wer beginnend mit einer niedrigen Rente, diese mit steigendem Lebensalter erhöhen will, zahlt jährlich steigende Beiträge, kann dafür aber sichergehen, zum einen den Inflationsausgleich sicher gestellt zu haben, zum anderen auch später mit der Rentenzahlung auszukommen. Einen niedrigeren Beitrag erhält man ebenfalls, wenn eine Karenzzeit von sechs bis zwölf Monaten vereinbart wird. Im Leistungsfall erhält man seine Rente erst nach Ablauf dieser Karenzzeit, profitiert vorab jedoch von günstigeren Beiträgen.

Weitere Unterschiede zur herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich auch in Anbetracht der Ablehnungsgründe. So werden Personen, die unter Erkrankungen der Wirbelsäule leiden, von der BUV grundsätzlich abgelehnt, von der Grundfähigkeitsversicherung jedoch problemlos angenommen. Personen mit Depressionen und Erschöpfungszuständen werden von der BU Versicherung ebenfalls abgelehnt, von der Grundfähigkeitsversicherung hingegen mit einem Zuschlag angenommen.

Die Unterschiede sind also enorm, wie auch im Grundfähigkeitsversicherung Vergleich deutlich wird. Wobei man jedoch einige Vorteile in der Grundfähigkeitsversicherung sehen kann, da diese zum Beispiel auch dann leistet, wenn man eben keine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt bekommt, sondern eine der Fähigkeiten aus dem Fähigkeitenkatalog verliert. Jetzt den unabhängigen Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Grundfähigkeitsversicherung anfordern. Suchen Sie sich Ihren Tarif selbst aus!

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