Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit – Unterschied und Definition

Die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit zu kennen ist sehr maßgeblich. Leider herrscht in der Bevölkerung große Verunsicherung über die Leistungen in diesen Fällen. Die Berufsunfähigkeit wie auch die Erwerbsunfähigkeit werden durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht. Beide Begriffe werden nicht selten vom Sinn her gleichbedeutend verwendet. Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied. Grund genug, einmal hinter die Kulissen zu schauen.

Die Definitionen

Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, dann ist von einer dauerhaften Beeinträchtigung der Ausübung des Berufes die Rede. Die Berufsunfähigkeit muss von einem Arzt festgestellt werden und muss die Folge einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Invalidität (Behinderung) sein. Unterschieden wird zwischen der vollen und der teilweisen Berufsunfähigkeit.

Die Definition der Erwerbsunfähigkeit ist der Berufsunfähigkeit sehr ähnlich. Das ist einer der Gründe, warum es immer wieder Verwechslungen gibt. Auch bei einer Erwerbsunfähigkeit ist man wegen einer Erkrankung, Invalidität oder durch einen Unfall dauerhaft in seiner Arbeitsleistung eingeschränkt. Auch das muss durch einen Arzt festgestellt werden und es wird zwischen der vollen und teilweisen Erwerbsminderung unterschieden. Eine verminderte Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn man zwischen 3 und 6 Stunden einer Tätigkeit nachgehen kann. Von einer vollen Erwerbsunfähigkeit ist die Rede, wenn der Betroffene keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten kann.

Der Unterschied liegt im Detail

Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist nur im Detail zu erkennen. Bei einer Berufsunfähigkeit ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, seinen bislang ausgeübten Beruf auszuüben. Er ist aber körperlich und geistig in der Lage, eine andere Tätigkeit auszuführen. Bei einer Erwerbsunfähigkeit ist der Betroffene hingegen so eingeschränkt, dass er weder seinen bislang ausgeübten Beruf ausführen kann noch eine alternative Tätigkeit.

Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Wer berufsunfähig wird, der hat meist noch viele Jahre bis zur Rente zu überbrücken. Finanzielle Hilfe von Seiten des Staates gibt es nicht, denn die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde zugunsten der zweistufigen gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgeschafft. Personen, die ab dem 2. Januar 1961 geboren sind, bekommen nicht einen Cent vom Staat, tritt bei ihnen die Berufsunfähigkeit ein. Rentenversicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, erhalten bei Berufsunfähigkeit die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente.

Liegt eine verminderte Erwerbsunfähigkeit vor, dann bekommt der Betroffene von Seiten des Staates die halbe Erwerbsminderungsrente, unabhängig davon, in welchem Beruf er tätig ist. Wurde eine volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt, dann wird auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, deren Höhe nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens beträgt. Allerdings kann die Rente, je nach Höhe der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, niedriger oder höher ausfallen.

Möglichkeiten der privaten Vorsorge

Wer körperlich oder geistig also nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen bzw. gar nicht mehr arbeiten kann, der bekommt nur sehr geringe oder eben auch gar keine Leistungen vom Staat. Das Risiko einer Armut ist sehr hoch und es wird einmal mehr deutlich, wie wichtig die private Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ist.

Die Möglichkeiten, eine private Vorsorge zu treffen, sind sehr vielseitig und können daher auf den Einzelfall abgestimmt werden. Es gibt klassische Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Lebensversicherungen und Unfallversicherungen. Hier sollte man sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen oder vorab einen persönlichen Tarifvergleich anfordern.