Berufsunfähigkeit bei Beamten: Hier gibt es Alternativen

Beamte müssen in Bezug auf die Berufsunfähigkeit und deren Absicherung einige Besonderheiten berücksichtigen. Im Beamtenrecht gibt es nämlich den Begriff „Berufsunfähigkeit“ nicht. Hier kennt man nur die „Dienstunfähigkeit“.

Nach § 42 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) ist ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, wenn er infolge von körperlichen Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen und/oder geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seiner Dienstpflicht dauernd nachzukommen. Kann der Beamte ein anderes Amt übernehmen oder eine andere Laufbahn einschlagen, dann gilt er nicht als dienstunfähig. Verfügt in letzterem Fall der Beamte nicht über eine ausreichende Befähigung, um die andere Laufbahn einzuschlagen, wird u.a. die Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen gefördert.

Für Beamte ist die Anerkennung der Dienstunfähigkeit wesentlich einfacher. Als die Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines Angestellten. Während bei einem Angestellten ein ärztliches Attest zwingend erforderlich ist und mindestens eine Einschränkung der Arbeitskraft von 50 % vorliegen muss, hat ein amtsärztliches Gutachten bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit lediglich die Aufgabe einer Entscheidungshilfe. Daher kann eine Dienstunfähigkeit kann dann auch vorliegen, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50 % beträgt. Das amtsärztliche Gutachten enthält daher auch Informationen zum Gesundheitszustand des Beamten sowie eine Prüfung, ob die Versetzung in den Ruhestand durch Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahme verhindert werden kann. Die schlussendliche Entscheidung trifft dann die zuständige Dienststelle.

Staatliche Leistungen bei Dienstunfähigkeit

Beamte sind in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit überhaupt nicht gegen die Dienstunfähigkeit versichert. Erst nach dieser Wartezeit erhalten sie bei Dienstunfähigkeit ein Mindestruhegehalt, das meist wesentlich höher ist als die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Ruhegehalt berechnet sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Bezügen.

Der Beamte erwirbt für jedes ruhegehaltfähige Jahr einen Anspruch in Höhe eines Steigerungsfaktors (ab 2001: 1,79375) seiner ruhegehaltfähigen Bezüge. Der Höchstversorgungssatz ist auf 71,75% der letzten Bezüge beschränkt. Der Versorgungsabschlag wurde 1998 im Rahmen des Versorgungsreformgesetzes deutlich ausgeweitet. Beamte, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres dienstunfähig werden, müssen mit einem Abschlag von 3,6 Prozent der vorzeitigen Pensionierung pro Jahr rechnen. Der Versorgungsabschlag beträgt höchstens 10,8%.

Möglichkeiten der privaten Absicherung

Auch wenn die Bezüge von Beamten die dienstunfähig sind deutlich über denen liegen, mit denen ein Angestellter zu rechnen hat, reicht die staatliche Unterstützung meist nicht aus um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Daher sind auch Beamte angehalten, eine private Vorsorge zu treffen. Besonders vor dem Hintergrund, dass Beamte in den ersten fünf Berufsjahren keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit haben, sollte der private Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten werden.

Doch es ist für Beamte gar nicht so einfach, eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, die eine sog. „echte Beamtenklausel“ enthält. Die Stiftung Warentest hat sich diesem Thema gewidmet und kaum Tarife gefunden, bei denen dies berücksichtigt wird. Einige die Angebote von Universa bieten Beamten des öffentlichen Dienstes und Richtern Konditionen, wenn sie “allein aus gesundheitlichen Gründen“ wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Andere Versicherer, wie die DBV, leisten nur dann, wenn der Beamte „ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit“ entlassen oder in den Ruhestand versetzt wurde. Bei der Condor Versicherung tritt der Leistungsfall nur dann ein, wenn der Ruhestand oder die Entlassung „ausschließlich aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte“ vorliegt.

Daher ist für Beamte in der Regel die Dienstunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl. Hier gehts zur Dienstunfähigkeitsversicherung...

Unser Tipp:

Beamte sollten sich sehr genau über die Konditionen des Versicherers zur Berufsunfähigkeit informieren. Der reine Berufsunfähigkeitsschutz wird anders bewertet als die Dienstunfähigkeit. Im schlimmsten Fall ist der Beamte als dienstunfähig erklärt, wird damit aber nicht den Ansprüchen der Berufsunfähigkeitsversicherung gerecht und hat keine Zahlungen zu erwarten.

Daher ist die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel, kurz DU, in den Verträgen genau zu studieren. Junge Beamte müssen besonders darauf achten, dass die Klausel nicht nur für Beamte auf Lebenszeit Gültigkeit hat. Sie sollte sich auch auf Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und Beamtenanwärter beziehen.

Es ist sehr lohnenswert sich mehrere Angebote parallel einzuholen und sich dabei an Versicherer zu wenden, die eine Dienstunfähigkeitsklausel anbieten. Die Stiftung Warentest bewertete dabei die Angebote der Provinzial Rheinland, des DBV, der Universa und der Condor mit dem Prädikat „Sehr gut“.

Wir vergleichen auch die Testsieger der Stiftung Warentest!