Abstrakte Verweisung
Berufsunfähig und erwerbsunfähig sind zwei unterschiedliche Begriffe. Bei mancher Berufsunfähigkeitsversicherung findet man einen Hinweis auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei ist Vorsicht geboten. Die abstrakte Verweisung bedeutet nämlich, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der man seine Berufsunfähigkeitversicherung hat, auf die Ausübung eines anderen Berufes bestehen kann und dann keine Leistungen erbringen muss.






